Die Diskussion um die Wahl der richtigen Maßnahmen in Deutschland hält an. Zumindest scheint auch der Einzelhandel wenig begeistert, nachdem das Geschäft im Weihnachtseinkauf derzeit vergleichsweise schwach ist. Die „Tagesschau“ berichtet von einem „Bangen um das Weihnachtsgeschäft“. Der Einzelhandel befürchtet diesem Bericht nach, dass das Weihnachtsgeschäft insgesamt schlecht verlaufen könne. Die „zusätzlichen Corona-Beschränkungen“ für den Einzelhandel hätten den Angaben zufolge zu einem weiteren Einbruch der Umsätze geführt.
Dramatische Entwicklung
Sehr deutlich wird der Geschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) gegenüber der „Tagesschau“. Stefan Gent habe davon gesprochen, die „Einführung verschärfter Corona-Maßnahmen in Geschäften ist eine dramatische Zäsur im Weihnachtsgeschäft“. Damit bezieht er sich unter anderem auf den offenbar enttäuschenden Verlauf der Geschäftsergebnisse am Wochenende zuvor. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen etwa haben für den Einzelhandel wegen der hohen Inzidenzen eine 2G-Pflicht eingeführt. Damit dürfen außer beim Zutritt zu lebensnotwendigen Kaufmöglichkeiten nur noch Geimpfte und innerhalb der vergangenen sechs Monate bestätigt Genese die Läden betreten.
Nun folgen und folgten Bundesländer wie Sachsen-Anhalt oder Hessen dem Vorbild. Bayern und Niedersachsen plan(t)en ähnliche Modelle. Die Meldungen aus Berlin zeigen, welche Auswirkungen hier befürchtet bzw. auch schon registriert worden sind. Dem „Tagesspiegel“ nach würden die Händler am verkaufsoffenen Sonntag in Berlin einen Umsatzrückgang verzeichnen, der im Vergleich zum letzten Nicht-Corona-Jahr 2019 50 % ausmacht. Der Handelsverband fordere eine Impfpflicht. Die wirtschaftliche Intention ist offensichtlich: Würde eine Impfpflicht zu einer größeren Impfquote führen, dann wären wieder mehr Käuferschichten für den Kauf im Einzelhandel zugelassen.
Auffällig ist unter anderem auch, dass Regelungen wie „2G+“, d. h. die zusätzliche Testung, bereits teils zurückgenommen wurde – etwa in Baden-Württemberg. Das Testen gilt als zeitaufwendig sowie in diesem Sinne auch als teuer (für den ggf. testenden Einzelhandel oder Kulturbetriebe, sofern diese es am Eingang anbieten). Die Regelungen offenbaren Nachteile, die die Wirtschaft offenbar nicht ohne Weiteres hinnimmt.