Ein Bericht des WDR beschäftigt sich mit der Frage, warum das Ministerium der „Grünen“ in Nordrhein-Westfalen, das für die Fluchtpolitik zuständig it, sich lange nicht zum Fall in Solingen geäußert hat. Das Ministerium sei wohl über bedeutende Regelungen zur Abschiebung „nicht ausreichend informiert“ gewesen.
Das Ministerium bzw. die Fluchtministerin Josefine Paul sprach von einem „fehlerhaften System“ und von der mangelnden Kooperation anderer EU-Staaten, die verantwortlich für die nicht gelingende Rückführung des späteren Täters gewesen seien.
WDR: Ministerium forschte bis zum Schluss
Am 27. August sei die Ministerin zu einer Pressekonferenz angetreten, was immerhin 4 Tage nach dem Attentat sind. Bis kurz vor Ende forschte das Ministerium. Eine Stunde vor der Konferenz habe eine Mitarbeiterin der Behörde per E-Mail beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nachgefragt.
Sie wolle wissen, ob die Bedingungen für das Abschieben sogenannter Dublin-Fälle vom betreffenden Staat vorgegeben würden. Dublin-Fälle sind jene Flüchtenden oder Asylsuchenden, die durch einen sicheren Drittstaat in Deutschland eingereist sind.
Die Mitarbeiterin wollte wissen, ob es alternativ zum einfachen Abschieben Verhandlungen zwischen den MS (wohl Mitgliedstaaten) und der BRD gegeben habe.
Zudem wollte sie wissen, ob es von Deutschland selbst Aufnahmekriterien geben würde, sofern ein anderes EU-Land „zu uns überstellen will?“ Gemeint ist also, dass ein solches Land – sie nennt wohl „Bulgarien“ – quasi anfragt, ob einfach nach Deutschland weitergeleitet werden kann. Der vermeintliche Täter von Solingen war zunächst in Bulgarien angekommen. Dort hätte er nach den Dublin-Regelungen seinen Asylantrag stellen müssen. Bulgarien wäre bereit gewesen, den Mann zurückzunehmen, angeblich, so der Bericht, hätten die Behörden indes die Rückführung „versäumt“. Dieses „Versäumnis“ ist jedoch umstritten – die Behörden hatten den Mann in der betreffenden Flüchtlingsunterkunft nicht angetroffen.
Die Mitarbeiterin, so der WDR, sprach dann von „Rückfragen“, „die durch mich nicht beantwortet werden können, sondern im Zuständigkeitsbereich des BAMF liegen“.
Genau diese Behörde allerdings sah das nach Informationen des WDR nicht so. Die Informationen, die das Ministerium aus NRW haben wolle, würden eine „Kernaufgabe“ des Ministeriums sein. Also: Das Ministerium kannte sich nicht aus.