3G gilt in allen Verkehrsbetrieben – auch in Berlin. Aus diesem Grund hat der Berliner Senat, der von der SPD angeführt wird, nun zu einem wenig populären Schritt entschlossen. Die Obdachlosen, die bei den aktuell widrigen Bedingungen an den Bahnsteigen ihr Obdach suchen, dürfen sich dort nicht mehr ohne Weiteres aufhalten. 3 G gilt auch für diesen Personenkreis. Die Verordnung wolle es nicht anders.
Der Senat schafft Möglichkeiten…
Die Obdachlosen also dürfen dort nicht campieren, weil sie … sich vielleicht untereinander anstecken könnten. 3G soll in Bussen und Bahnen die Weiterverbreitung des Corona-Virus verhindern und die Ansteckung von Fahrgästen verhindern. Nun sind Obdachlose zum einen keine Fahrgäste. Zum anderen dürften sie dem allgemeinen Bild nach in der Regel recht weit auseinander liegen. Dennoch: Der Berliner Senat beharrt auf seiner Regel. Die „Verordnung“ sehe dies nun einmal vor. Es wäre „nicht möglich, eine Ausnahme für obdachlose Personen zu schaffen“. Dies gilt jedenfalls dann und solange, wie man die Verordnung nicht ändert.
Aber immerhin: Der Berliner Senat, der sich als sozial versteht, wisse, „wie problematisch diese Situation für obdachlose Menschen“ wäre. Man unternehmen „viele Anstrengungen, Obdachlosen eine Impfung und weitere Tests zu ermöglichen“. Zumindest bezogen auf die Impfungen ist der Weg zum Obdach jedoch weit. Selbst wenn jetzt die erste Impfung verabreicht würde, sind weitere Wochen des Wartens im Winter gewiss. Insofern ist diese Hilfe aktuell bezogen auf die Obdach Suchenden zumindest bezüglich des Impfstoffs nicht so hilfreich. Wie viele Fahrgäste nachts angesteckt werden können, wäre ohnehin fraglich. Tatsächlich gibt es allerdings niedrig schwellige Tagesangebote für Tests.