Die Wärmewende wird jetzt spätestens mit dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) eingeleitet. Das wird zum 1. Januar 2024 begründet. Mit diesem Gesetz geht einher, dass die Städte und Kommunen vor Ort u.a. eine Planung von Fernwärmenetzen vorlegen müssen – je nach Größe der Städte in unterschiedlichen Zeiträumen – und dann auch die Netze bauen müssten, wo diese vorgesehen sind.
Die Städte in Form des Städte- und Gemeindebundes warnen nun davor, dass ein „konkreter Förderplan“ des Bundes für den Bau der Netze fehlen würde.
Kein Geld vom Bund eingeplant – bis dato
Im Kern also könnten die Kommunen, die Städte und Gemeinden, planen. Unter dem Strich müssten sie dann beim Bau noch auf Gelder vom Bund warten, wenn sich nichts ändert.
Gerd Landsberg, Vorsitzender des Städtebundes, warnt in drastischen Worten: „Die Finanzierung der Wärmewende im sogenannten Heizungsgesetz ist nicht annähernd gesichert.“ Das ist deutlich.
So sei zum Beispiel nicht klar, ob die geplanten 500 Millionen Euro für die „Wärmeplanung“ der Kommunen wirklich bereit gestellt werden könnten. Diese Gelder waren bislang im Klimafonds vorgesehen, der allerdings nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht auf die Ressourcen aus dem Corona-Unterstützungsfonds zurückgreifen kann.
Das hinterlässt demnach Fragezeichen, zumindest aus der Warte des Städte- und Gemeindebundes. Zudem aber sieht Landsberg noch die Frage, dass die Umsetzung der Nah- und Fernwärmenetze in den kommenden Jahren „enorme Kosten in Milliardenhöhe“ für die Kommunen bedeuten würde. Es gebe jedoch keine „klare Sicht auf eine Finanzierungslösung“.
Die Wärmewende ist nach Ansicht von Landsberg richtig. Entscheidend wäre allerdings, was am Ende als Ergebnis zu erwarten sei. Seine Mahnung oder auch Warnung: Die Wärmewende würde in den kommenden Jahren einfach nicht von allen finanziert werden können.
Daher müssten die staatlichen Institutionen, Bund, Länder und Kommunen selbst vorangehen und umstellen.