Einer der Eckpfeiler der gegenwärtigen Energiewende ist das Gebäudeenergiegesetz, d. h. die Novelle, die als „Heizungsgesetz“ landläufig bekannt ist. Die Weichen werden in den kommenden Wochen und Monaten gestellt. Einer der Eckpfeiler dieser Entwicklung wiederum sind Wärmepumpen, die in zahlreichen Haushalten zumindest den verlangten Anteil von 65 % an der Wärmeerzeugung bereitstellen sollen. Die Begeisterung der Menschen hält sich offenbar noch in sehr engen Grenzen. Denn die Kunden kaufen ersichtlich nicht.
Problem: Verunsicherung nach den Ampel-Gesetzen
Die Zahlen sind offenbar eindrücklich. So habe die EBM-Pabst-Gruppe aus der Nähe von Stuttgart 15.000 Mitarbeiter. In Landshut aber hat der Heizungsbauer (Lüfter, Gebläse und Pumpen für die Heizungssysteme) Kurzarbeit für die Werke in Landshut angemeldet.
Wie kann das passieren? Der Verkaufsschlager Wärmepumpen ist zum Ladenhüter mutiert, wobei wohl vor allem Gasheizungen speziell in diesem Unternehmen sogar dramatisch weniger nachgefragt werden.
Aus der gesamten Branche kommen dazu Forderungen an Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. Die langwierige Debatte um das Gesetz habe die Menschen verunsichert, zudem würde die Konjunkturentwicklung die Verunsicherung und die Kaufunwilligkeit vergrößern. Eine interne Verbandsumfrage gehe sogar für das 1. Quartal 2024 davon aus, dass es einen „deutlichen Rückgang des Marktes“, sprich des Marktes für Heizsysteme, geben würde.
Zudem hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ohnehin von einem deutlichen Rückgang der Förderanträge gesprochen. Jan Brockmann, Präsident des Bundes der Heizungsbauer und Michael Hilpert vom Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima, haben eine „zuverlässige Förderung“ verlangt. Sonst würde das Ziel, der Einbau von 500.000 Wärmepumpen im kommenden Jahr, nicht erreicht.
Alles nur Kaufmannsklage? Möglich. Aber sehen Sie sich in Ihrer Nachbarschaft um.