Die EU-Kommission möchte „Opfern von Entscheidungen Künstlicher Intelligenz“ künftig Klagen auf Schadenersatz erleichtern, so ein Bericht. Die Beweislast im Einzelfall solle dafür umgekehrt werden.
EU-Kommission möchte Beweislast umkehren
„Die Europäische Kommission will den Opfern von Entscheidungen Künstlicher Intelligenz Klagen auf Schadenersatz erleichtern. Sie will dafür im Einzelfall die Beweislast umkehren.
Dann müssten im Streitfall die Anbieter nachweisen, dass ihre KI nicht für einen Schaden verantwortlich ist, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf einen internen Vorschlag für ein neues KI-Haftungsgesetz, das die Kommission Mitte der kommenden Woche vorlegen will. Konkret soll die Beweislast immer dann beim Anbieter liegen, wenn er gegen die EU-KI-Gesetz vom Frühjahr 2021 verankerten Sorgfaltspflichten verstoßen hat. Bei Systemen mit einem hohem Risiko für Menschen ist das etwa der Fall, wenn der Anbieter kein ausreichendes Risikomanagement hat oder die Trainingsdaten für die KI nicht gut genug waren. Zudem muss es stets eine angemessene menschliche Aufsicht geben.
Für Nutzer einer hochriskanten KI, die einen Dritten geschädigt hat, wiederum gilt die Beweislastumkehr, wenn sie die Gebrauchsanweisung nicht befolgen oder die KI mit Daten füttern, die für die Anwendung nicht relevant sind. Für die Geschädigten von Unfällen, bei denen Künstliche Intelligenz involviert war, ist es oft nur schwer möglich nachzuweisen, dass die KI für einen Schaden verantwortlich ist, weil gar nicht transparent ist, wie diese ihre Entscheidungen trifft. Genau das aber verlangt das deutsche Produkthaftungsgesetz, um Schadersatz einzufordern. Die Europäische Kommission will den Geschädigten deshalb auch einen umfassenden Anspruch auf die Herausgabe von Datensätzen und Protokollen von KI verschaffen, um solche Klagen zu erleichtern.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Justicia, über dts Nachrichtenagentur