Nachdem der bekannte und renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Murswiek Verfassungsklage in Karlsruhe gegen die „Bundes-Notbremse“ eingereicht hat und der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier die Verfassungsmäßigkeit der „Bundes-Notbremse“ anzweifelt, erklärte nun der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgericht, Andreas Heusch, die sogenannte „Merkel-Notbremse“ für verfassungswidrig.
Verständnis vom Rechtsstaat gefragt
Zudem stellt der hochrangige Richter das Verhältnis von Bundeskanzlerin Merkel zum Rechtsstaat in Frage. Heusch sagte: „Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert sieht, dass die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet werden, dann frage ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat“, sagte er der „Rheinischen Post“ beim Jahresgespräch des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes.
Merkel hatte am Dienstag erklärt, dass Kulturschaffende gegen einzelne Corona-Maßnahmen nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen könnten – der Rechtsweg über Verwaltungsgerichte sei geschlossen. Dadurch gebe es nicht mehr „die unterschiedlichen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen“, so Merkel.
Heusch betonte, dass sich gerade in den letzten Monaten die Bedeutung der Verwaltungsgerichte für den Rechtsstaat gezeigt habe. Die Verwaltungsgerichte hätten immer mit Augenmaß entschieden. „Die sogenannte Bundes-Notbremse berühre die Grundfeste des Rechtsstaats“, kritisierte der Präsident des Verwaltungsgerichts.
Genau das scheint jedoch der störende Stein im Weg Merkels zu sein. Merkel möchte offenbar, dass nur noch das Verfassungsgericht entscheidet – dort, wo „ihr Mann“ sitzt, der Oberste Bundesrichter Stephan Harbarth. Harbarth ist ehemaliger CDU-Abgeordneter und wird in Kritiker-Kreisen als „Merkels Mann“ bezeichnet.
Es wird befürchtet, dass Harbarth nicht neutral urteile. Gegen seine Berufung zum Verfassungsgerichtspräsidenten waren sogar vier Verfassungsbeschwerden eingegangen, da Kritiker glauben, dass der Richter nicht unabhängig sei und die Rechtsprechung als politischer Verteidiger der Bundesregierung auslegen könnte.
Gerade in den vergangenen 12 Monaten haben Verwaltungsgerichte Entscheidungen über Corona-Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern immer wieder gekippt. Die Bundesnotbremse, die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, soll die Entscheidung und Verhängung über Corona-Maßnahmen auf Bundesebene bringen. Die Beschneidung der Kompetenzen der Länderchefs wurde mit Unterzeichnung der Gesetzesänderung beschlossen. Nun will Merkel offenbar auch die Kompetenzen der Verwaltungsgerichte einschränken und den Weg vor den Bundesrichter in Karlsruhe vorschreiben, dort wo laut Kritikern „ihr Mann“ sitzt.
Genau das sei „verfassungswidrig“, erklärte der Verwaltungsgerichtspräsident Heusch. Das „Verhältnis der Kanzlerin zum Rechtsstaat sei zu hinterfragen“, so der Richter. Die „Bundes-Notbremse“ sei eine „Beschneidung des Rechtsweges. Die Verfassungswidrigkeit springe ins Auge. Das Gesetz sei ein Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes, in dem die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert werde. Man könne Grundrechte nicht durch ein Gesetz einschränken, sondern nur aufgrund eines Gesetzes“.