Das Verfassungsgericht ist in zahlreichen Debatten um die Corona-Krise kritisiert worden. Nun hat der im September ausscheidende Richter Peter Müller die Rechtssprechung dort verteidigt. Im Nachhinein nicht „den Schlaumeier zu geben“, so sein Rat.
„Im Nachhinein den Schlaumeier zu geben“, sei nicht die Aufgabe
„Peter Müller, im September ausscheidender Richter am Bundesverfassungsgericht, hat die Rechtsprechung des obersten deutschen Gerichts in der Corona-Pandemie verteidigt. Zwar lasse sich zurecht sagen, „rückblickend hätten wir besser auf diese und jene Maßnahme verzichtet“, sagte Müller der „Welt am Sonntag“.
„Wenn man vom Rathaus kommt, ist man bekanntlich klüger.“ Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sei es nicht, „im Nachhinein den Schlaumeier zu geben, sondern das Handeln derjenigen, die zum Rathaus gehen, nach dem damaligen Kenntnisstand am Maßstab des Grundgesetzes zu messen“, sagte Müller. In der Corona-Pandemie habe die Politik Entscheidungen im Ungewissen treffen musste. „In dieser Situation hat das Gericht zurecht gesagt: Es kann nicht sein, dass wir den demokratisch unmittelbar legitimierten Gesetzgeber ex post mit allem, was wir hinterher wissen, belehren“, so Müller.
Der frühere Ministerpräsident des Saarlands und ehemalige CDU-Politiker wies auch Vorwürfe zurück, die Bundesregierung könnte die Richter durch ein Dinner im Kanzleramt im Juni 2021 beeinflusst haben. „Die Vorstellung, dass bei diesen Gesprächen über laufende Verfahren geredet wird, ist völlig außerhalb der Wirklichkeit. Kein Sterbenswort wird darüber geredet“, sagte Müller. Es sei „sicher unglücklich“ gewesen, dass die seinerzeitige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) eine Rede zum Handeln der Regierung in der Pandemie gehalten habe.
„Die Vorstellung aber, dass ein Bundesverfassungsrichter sich durch einen solchen Diskussionsbeitrag bei nicht besonders gut gekühltem Bier und mittelmäßigem Kalbsgeschnetzeltem in seiner Entscheidung beeinflussen lässt, ist nicht von dieser Welt“, so Müller. Generell sei der Dialog zwischen Gericht, Regierung und Parlament wichtig. „Das Bundesverfassungsgericht ist kein reines Gericht. Wir sind ein oberstes Staatsorgan und damit an der Staatsleitung beteiligt. Der Austausch zwischen obersten Staatsorganen ist aber absolut unverzichtbar“, sagte Müller.
Er müsse allerdings „transparent stattfinden, jeder muss wissen, dass wir uns treffen und worüber wir reden“. Er habe in den zwölf Jahren seiner Amtszeit auch nie den Versuch von früheren politischen Weggefährten erlebt, mit ihm über laufende Verfahren zu reden. „Da ist unsere politische Kultur in Ordnung“, sagte Müller.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Abstandshinweis vor einem Laden, über dts Nachrichtenagentur