Berlin ist bestenfalls absurd organisiert, möchte man meinen. Bundesverfassungsrichter Peter Müller, im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts für das Wahlrecht zuständig, zeigt sich erstaunt über den Ablauf der Berliner Wahl im September 2021 zum Abgeordnetenhaus und zum Bundestag. Stimmten die Darstellungen, seien dies Abläufe, die sie so in vergleichbarer Weise in Deutschland noch nie gegeben habe.
Einmal, was sich in Berlin abgespielt hat – nur schlecht organisiert?
„Bundesverfassungsrichter Peter Müller hat sich erstaunt über die Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus und zum Bundestag geäußert, die sowohl im Land als auch im Bund angefochten wurde. Wenn sich das so darstelle, wie das den Medien zu entnehmen sei, „dann dürfte das ein einmalig gelagerter Fall sein“, sagte der im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts für das Wahlrecht zuständige Richter der FAZ. Das seien, soweit er es übersehen könne, „tatsächlich Abläufe, wie sie in vergleichbarer Weise jedenfalls in Deutschland noch nie stattgefunden haben“, so Müller.
Da würden Verhältnisse geschildert, dass man versucht sei zu sagen, „so was hätte man sich vor einigen Jahrzehnten vorstellen können in irgendeinem diktatorischen sogenannten Entwicklungsland, aber doch nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland.“ Müller, der früher als CDU-Politiker Ministerpräsident des Saarlands war, äußerte sich auch zur Mandatsverteilung nach dem Bundeswahlgesetz: Diese habe mittlerweile ein Maß an Komplexität erreicht, das für den Normalbürger nicht mehr durchschaubar sei. Derzeit läuft dazu ein abstraktes Normenkontrollverfahren. Dass amtierende Richter am Bundesverfassungsgericht Interviews zu aktuellen Themen geben, ist sehr selten.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Wahllokal am 26.09.2021, über dts Nachrichtenagentur