Das Verfassungsgericht hat kürzlich die schnelle Verabschiedung des Heizungsgesetzes unterbunden. Dessen Präsident, Stephan Harbarth, verteidigte dieses Vorgehen nun. Die Verschiebung des Gesetzgebungsverfahrens wäre eher hinzunehmen als eine „potenziall irreversible Verletzung der Beteiligungsrechte der Abgeordneten, so Harbarth.
„Gefühlte Zwänge der Politik sind (…) kein Freibrief, um sich über verfassungsrechtliche Bindungen hinwegzusetzen“
„Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth hat den vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes verteidigt. „Die Gesetzesverabschiedung hatte zu unterbleiben, weil die Verschiebung des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens eher hinzunehmen ist als eine potenziell irreversible Verletzung der Abgeordneten-Beteiligungsrechte“, sagte er dem „Handelsblatt“.
Im Eilverfahren sei es damit lediglich um eine „Folgenabwägung“ gegangen. Ob Abgeordnetenrechte verletzt worden seien, bleibe einem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Monatelang hatte die Regierung aus SPD, Grünen und FDP über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit einem möglichen Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024 gestritten. Am vergangenen Freitag sollte es vom Bundestag – am letztmöglichen Termin vor der Sommerpause – beschlossen werden. Doch dann stoppte Karlsruhe das Vorhaben im Eilverfahren. Gerichtspräsident Harbarth räumte im „Handelsblatt“ zwar ein, dass Politik in schwierigen Zeiten „schwierig“ sei, mahnte jedoch: „Gefühlte Zwänge der Politik sind aber kein Freibrief, um sich über verfassungsrechtliche Bindungen hinwegzusetzen.“ Das Gericht nehme seine Kontrollaufgabe wahr, auch wenn das nicht allen gefalle: „Für jeden, der Macht innehat, ist es mitunter ärgerlich, wenn das Bundesverfassungsgericht die Macht begrenzt.“ Aber: „Jede Verfassungswidrigkeit ist eine zu viel.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur