Durch die Frühmedien geistert ein Leak (heute Vormittag dann wird es offiziell): Das Bundesverfassungsgericht hat der Ampel-Bundesregierung eine schallende Ohrfeige verpasst. Deren Wahlrechtsreform ist für verfassungswidrig erklärt worden. Diese Entscheidung, die versehentlich bereits gestern auf der Webseite des Gerichts veröffentlicht wurde, sorgt für massiven politischen Wirbel.
Erstaunliche Veröffentlichung des Urteils
Das Urteil, das offiziell erst heute verkündet werden sollte, war aufgrund eines peinlichen Fehlers des Bundesverfassungsgerichts bereits gestern kurzzeitig online abrufbar. Zahlreiche Nutzer auf der Plattform X teilten eilig Screenshots des Dokuments, bevor es wieder gelöscht wurde. Die vorzeitige Veröffentlichung enthüllte, dass die Abschaffung der Grundmandatsklausel durch die Ampel-Regierung für verfassungswidrig erklärt wurde.
Die Entscheidung des Gerichts heißt im Endeffekt für Bundestagswahlen, dass der Gewinn von drei Direktmandaten reicht, um als Partei in den Bundestag einzuziehen. Die 5%-Klausel ist dann nicht mehr wirksam. Die Ampel wollte das jezt verhindern. Linke und CSU sahen sich betroffen.
Die Begründung des Verfassungsgerichts liest sich wie eine herbe Schlappe für die Ampel:
„Die Richter entschieden, dass der Paragraph des neuen Bundeswahlgesetzes, der die sogenannte Grundmandatsklausel abschafft, gegen die Grundgesetz-Artikel 21 und 38 verstößt“, hieß es in der vorzeitig veröffentlichten Entscheidung.
Demokratisch falsch
Kritiker könnten dies als weiteres Beispiel dafür sehen, dass die derzeitige Bundesregierung die grundlegenden Prinzipien unserer Demokratie untergräbt. Es bleibt abzuwarten, wie die Ampel auf diese juristische Ohrfeige reagieren wird und welche Schritte sie als nächstes unternehmen wird.