Die bislang kritischen Verbände scheinen sich teils auf Habeck und dessen Vorstellungen zum Heizungsgesetz zuzubewegen. Habeck hat Änderungen für möglich gehalten, beispielsweise zunächst einmal Neubauten in die Pflicht zu nehmen und Bestandsbauten mit längeren Anpassungsfristen zu versehen.
Es darf nicht nur bei „einigen wenigen kosmetischen Änderungen“ durch Habeck kommen
„Mehrere Verbände begrüßen die Änderungsvorschläge von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zum Heizungsgesetz. „Es ist ein gutes Zeichen, dass der Minister sieht: Das Gesetz kann so nicht funktionieren“, sagte Haus-und-Grund-Präsident Kai Warnecke den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben).
Dem Angebot Habecks, auf Verbände zugehen und Gespräche suchen zu wollen, stehe er positiv gegenüber: „Wir sind für Gespräche offen.“ Es dürfe aber nicht bei „einigen wenigen kosmetischen Änderungen“ bleiben. Das Heizungsgesetz in seiner aktuellen Fassung müsse „grundlegend geändert“ werden, damit die Bürger in der Praxis „damit umgehen“ könnten, so Warnecke. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) äußerte sich ähnlich: „Es hat sich gelohnt, dass wir mit der Erfahrung des umsetzenden Fachhandwerks zum Kabinettsentwurf des GEG noch mal pragmatische Verbesserungsvorschläge gemacht haben“, sagte ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben).
Er mahnte gleichzeitig: „Es sollte damit allerdings jetzt auch klar sein, dass ein Wirksamwerden immer noch nicht existenter Neuregelungen zum 01.01.2024 unrealistisch wird und für aktuell bereits nach noch gültiger Gesetzeslage zur Ausführung in 2024 angebahnte Modernisierungsmaßnahmen Bestandschutz für deren Ausführung gelten muss.“ Zudem begrüßt auch der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW Habecks neuen Kurs: „Genau das haben wir von Beginn an gefordert: das Gesetz auf seine Machbarkeit zu überprüfen und es sozial zu flankieren, um niemanden unverhältnismäßig zu überfordern“, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko den Funke-Zeitungen. Vor dem Hintergrund des Handwerkermangels sei es positiv, dass Habeck plane, den Zeitrahmen für Bestandsgebäude auszudehnen, so Gedaschko. Habeck hatte zuvor konkrete Nachbesserungsvorschläge zum Gebäudeenergiegesetz gemacht.
So solle es unter anderem beim Startzeitpunkt eine Staffelung geben, zunächst sollten die Pflichten für Neubauten und erst später für Bestandsgebäude gelten. Zudem sprach sich Habeck für mehr Technologieoffenheit etwa bei Holzpellet-Heizungen aus und kündigte an, die Übergangsfristen und Härtefallregelungen prüfen zu wollen.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
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