Das Urteil des Verfassungsgerichts zum Thema Sondervermögen für den Klimafonds schlägt hohe Wellen. Dabei ging es um den Übertrag nicht genutzter Darlehensermächtigungen aus Corona-Hilfsfonds an den KTF, den Klima-Transformationsfonds der Ampel. Es ging um Darlehensermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. Euro, die außerhalb regulärer Haushalte laufen. Dies wurde verfassungsrechtlich verboten – solche Darlehensermächtigungen können nicht einfach von A nach B übertragen werden.
Nun wird es abenteuerlich: Es gibt noch zahlreiche andere Sondervermögen – stehen die auch im Feuer?
200 Mrd. Topf: Verbrennt sich die Ampel?
Namentlich ist vor allem der „Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds Energie“ (WFF-Energie) in Gefahr, zumindest spekulieren Experten darauf. Diesen Topf hat die Ampel-Regierung im Jahr 2022 eingerichtet. Sie wollte die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Energieversorgung und die Preisentwicklung abfedern – mit Krediten. Dieser Sondertopf – formal „Sondervermögen“ – hat mit Zahlungen z. B. Energielieferanten gesichert. Auch die Preisbremsen bei Strom und Gas und das Geschenk für Gas-Kunden Ende 2022 – die Abschlagszahlungen wurden einfach vom Staat übernommen -, werden aus diesem Topf gespeist.
Das Problem der Ampel hierbei: Es gibt eine Schuldenobergrenze in Deutschland, die – einfach gesprochen – nicht einfach ausgesetzt werden kann, also beliebig. Als der WSF beschlossen worden ist, war die Schuldenobergrenze nach einem Hinweis der Commerzbank noch „ausgesetzt“. Es gab also keine Schuldenobergrenze.
Nun hat das Verfassungsgericht aber jüngst verfügt, eine Regierung dürfe nicht einfach solche Sonderermächtigungen oder Kredite „auf Vorrat“ anhäufen. Damit liegt die Vermutung nahe, dass es rechtliche Probleme gibt: Ohne Schuldenobergrenze (das Jahr 2022 wurde zum Ausnahmejahr für dieses verfassungsmäßige Gebot erklärt) einfach Kreditermächtigungen anzuhäufen, könnte rechtlich zurückgepfiffen werden. Die Union möchte dies per Klage eventuell prüfen lassen. Das wäre der Ampel-Super-Gau.