In Berlin steht inzwischen das sogenannte Bürgergeld auf der Agenda – dieses soll zum 1. Januar 2023 eigenführt werden. Die Ampel allerdings ist auf die Zustimmung der Union angewiesen – diese möchte nun Änderungen bei der Berücksichtigung von Schonvermögen sowie zu den Sanktionen beim Bezug des Bürgergeldes.
Bekommt die Ampel das Bürgergeld noch durch?
„Die Unionsfraktion im Bundestag hat die Ampel-Koalition im Streit um das Bürgergeld zu weiteren Nachbesserungen beim Schonvermögen und der geplanten Aussetzung der Sanktionen aufgefordert. „Am Donnerstag machen wir der Ampel einen konkreten Vorschlag zur Erhöhung der Regelsätze ab dem kommenden Jahr. Ansonsten geht es uns um die Beibehaltung des Grundsatzes von Fordern und Fördern. Insbesondere beim Schonvermögen und der den Sanktionen bedarf es substanzieller Nachbesserungen“, sagte Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe).
„Für den von der Ampel vorgeschlagenen Systemwechsel hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen werden wir jedenfalls nicht die Hand reichen“, sagte der CDU-Politiker. Der Bundestag debattiert am Donnerstag über die Bürgergeld-Einführung zum 1. Januar 2023. Anschließend soll der Bundestag den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschließen. Sie ist jedoch auf die Zustimmung der Union im Bundesrat angewiesen. Dem Vernehmen nach könnte der Bundesrat Anfang kommender Woche in einer Sondersitzung über das Thema beraten.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Arbeitsamt in Aschersleben, über dts Nachrichtenagentur