Die Ampel-Regierung möchte eine Wahlrechtsreform durchführen, die als Ziel hat, die Regelgröße von 598 Sitzen im Deutschen Bundestag nicht mehr zu überschreiten. Aktuell sitzen mehr als 700 Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Die Union gab an, dagegen im Zweifel vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen. Grund sei, dass es möglich wäre, in Wahlkreisen gewählte Politiker nicht in den Bundestag senden zu können.
Union sieht „Weg nach Karlsruhe (…) vorgezeichnet“
„Die Union lehnt die geplante Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition strikt ab und droht mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht. „Offenbar hat sich die Ampel jetzt entschieden, ihr verfassungswidriges Kappungsmodell durchzupeitschen und so Wahlkreisgewinner zu Verlierern zu machen“, sagte der zuständige Obmann der Unionsfraktion, Ansgar Heveling (CDU), den Zeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“ (Montagsausgaben).
„Es ist schade, dass es keinen ernstzunehmenden Versuch seitens der Ampel gegeben hat, einen gemeinsamen Weg mit breiter Mehrheit für ein verfassungssicheres Wahlrecht zu suchen.“ Der Weg nach Karlsruhe sei damit vorgezeichnet. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte zuvor die Einbringung eines Gesetzentwurfs noch für Januar angekündigt. Die bereits in Eckpunkten angekündigte Reform sieht vor, die seit Jahren überschrittene Regelgröße des Parlaments von 598 Sitzen wieder strikt einzuhalten.
Daher könnte es künftig möglich sein, dass ein Politiker zwar seinen Wahlkreis direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Zwei Bundestagsabgeordnete, über dts Nachrichtenagentur