UN will immer „Notstand“ ausrufen können – eine Ergänzung

Der Bericht zur Ausrufung des Notstands durch die UN – diese möchte sich offenbar jederzeit die Möglichkeit einräumen, ohne dass die Medien in Deutschland darüber großflächig berichtet hätte – ist viel gelesen und geteilt worden. Daher rufen wir den Bericht in Erinnerung und ergänzen unten wichtige Details:

Der UN-Zukunftsgipfel wird am 22. September stattfinden. Der UN-Generalsekretär, so resümiert Norbert Häring, soll danach „jederzeit“ den globalen Notstand erklären können – mit entsprechenden Konsequenzen für die demokratische Kontrolle in den einzelnen Ländern.

Welche Ereignisse betroffen sind

Beteiligte oder Koordinatorin soll auch Annalena Baerbock sein, Außenministerin Deutschlands. Die „Maßnahme 57“ wird hier so übersetzt:

„Wir werden die internationale Reaktion auf komplexe globale Schocks verstärken.
Wir erkennen die Notwendigkeit einer kohärenteren, kooperativen, koordinierten und multidimensionalen internationalen Reaktion auf komplexe globale Schocks und die zentrale Rolle der Vereinten Nationen in dieser Hinsicht an. Komplexe globale Schocks sind Ereignisse, die schwerwiegende Störungen und nachteilige Folgen für einen beträchtlichen Teil der Länder und der Weltbevölkerung mit sich bringen und Auswirkungen auf mehrere Sektoren haben, sodass eine multidimensionale, von mehreren Akteuren getragene und von der gesamten Regierung und Gesellschaft getragene Reaktion erforderlich ist. (…) Wir fordern den Generalsekretär auf:

(a) den Mitgliedstaaten Protokolle für die Einberufung und den Betrieb von Notfallplattformen (emergency platforms) auf der Grundlage flexibler Ansätze zur Reaktion auf eine Reihe verschiedener komplexer globaler Schocks zur Prüfung vorzulegen, einschließlich Kriterien für die Auslösung und Beendigung von Notfallplattformen, wobei sicherzustellen ist, dass Notfallplattformen für einen begrenzten Zeitraum einberufen werden und keine ständige Institution oder Einrichtung darstellen.(…)“

Ein erstaunlicher Vorgang. denn damit ist zumindest auf UN-Ebene definiert, welche Rechte auf UN-Ebene erwartet werden. Es ginge um „multidimensionale internationale Reaktionen auf komplexe globale Schocks“. Wer an die Corona-Pandemie denkt, liegt richtig. Zumal der Verweis auf die von der Regierung und Gesellschaft getragene „multidimensionale Reaktion“ entsprechend ähnlich ist. Die Diskussion werden wir hier fortführen.

Ergänzend dazu: Das sogenannte Koordinationsmodell, um das es hier geht, wird auf andere Krisen angewandt werden können. Der Bericht aus dem Generelsekretariat selbst sieht vor:

  • Klima- und Umweltereignisse, die erhebliche Störungen verursachen können
  • Pandemien, die „kaskadenartige Sekundärauswirkungen“ haben können
  • Biologische Kampfstoffe, die ein Ereignis von großer Tragweite in Gang setzen können
  • Großflächig wirkende Aktvitäten im Cyberspace bzw. in der „globalen digitalen Konnektivität“
  • Großereignisse im Weltraum, die kritische Systeme auf dem Planeten beeinflussen können
  • Ereignisse, die geeignet sind, die internationalen Logistiksysteme ändern können (Waren-, Personen- und Finanzströme).
  • Unvorhergesehene Ereignisse und Risiken.

Also: Sehr viel!