UN-Beschluss: Ein weltweiter Überwachungspakt, von dem fast niemand spricht

Die Vereinten Nationen (UN) haben nun eine „UN-Konvention gegen Internetkriminalität“ beschlossen. Der Beschluss ist bis dato nicht rechtsgültig, sondern muss von den jeweiligen Regierungen noch ratifiziert werden – und dennoch ist er absolut brisant. In demokratischen Gesellschaften gilt in der Regel das Prinzip, dass der Gesetzgeber vom Volk gewählt wird, eine Regierung im Wesentlichen die Exekutive dieser gemeinsamen Beschlüsse leitet und eine Judikative Recht spricht. Wenn solche Organisationen wie die UN Konventionen beschließen, die ggf. am Ende in den einzelnen Staaten durchgewunken wird, ist das Prinzip fast auf den Kopf gestellt.

UN: Internetkriminalität – wer haftet?

Die UN will mit dieser Konvention dem eigenen Bekunden nach die Internetkriminalität eindämmen und lässt daüfr die Plattform-Betreiber haften, so Artikel 18. Dort fehlt allerdings ein bedeutender Verweis: Diese Haftung soll oder sollte nach Meinung von Kritikern lediglich für die wissentliche Mittäterschaft zählen. Da der Hinweis fehlt, steht zu befürchten, dass die Plattformen letztlich sehr rigide werden.

Zudem fehlten klare Angaben dazu, wie etwa mit den Taten zu verfahren ist, wenn Hacker – im gesellschaftlich sinnvollen Kontext – Schwachstellen aufdecken. Kriminelle Absicht und das Auftreten tatsächlicher Schäden werden hier nicht erwähnt. Das bedeutet: Ggf. werden Hacker ausgebremst.

Norbert Häring verweist zudem darauf, dass der Art. 6 Grundrechte als Generalklausel erwähnt. Diese seien zu beachten. Konkretisiert werden die Grundrechte jedoch nicht. Vielmehr wird das Rechtsstaatsprinzip der Verhältnismäßigkeit z. B. gar nicht betont. Im Gegenteil würde „größtmögliche Kooperation“ und ein Datenaustausch verlangt, der so groß wie nötig sein solle. Kurz: Die Plattformen müssen hiernach genau die Grundrechte am Ende nicht einhalten oder berücksichtigen, die letztlich die freie Meinungsäußerung erst ermöglichen.

Wenn diese onvention durchgewunken wird, wenn sie ratifiziert wird, ist, so zahlreiche Kritiker, die Meinungsfreiheit in diesen Medien weiter beschnitten.