Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann möchte offenbar Diesel-Autos weiter fördern. Dies wiederum nahm die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zum Anlass, daran zu erinnern, Kretschmann solle ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg respektieren.
Kretschmann soll Gerichtsurteil akzeptieren
„Nach einem Gerichtsurteil gegen das Land Baden-Württemberg spricht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) von einer „schallenden Ohrfeige“ für Ministerpräsident Kretschmann und drängt zu einer schnellen Befolgung des Klimaschutzgesetzes des Bundeslands. „Anscheinend ist der grüne Ministerpräsident Kretschmann gerade sehr beschäftigt damit, Diesel-Pkw weiter zu fördern und schärfere Grenzwerte für die schwäbischen Autokonzerne zu verhindern“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
„Ansonsten hätte er sicher das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs genauer gelesen. Und dieses erteilt ihm eine schallende Ohrfeige für die Missachtung des bis heute geltenden Klimaschutzgesetzes.“ Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte nach einer Klage der Umwelthilfe die grün-schwarze Landesregierung dazu verurteilt, ein seit 2020 überfälliges „Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept“ vorzulegen, so wie es das Klimaschutzgesetz des Bundeslands vorschreibt. „Ich erwarte von ihm, dass er das Urteil akzeptiert“, sagte Resch. „Wir fordern nun bis zum 28. Februar 2023 die Fertigstellung und Veröffentlichung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes.“ Die DUH listet eine Reihe von Maßnahmen auf, die aus ihrer Sicht für das Erfüllen des Pariser Klimaabkommens nötig sind. So müsse der Kopfbahnhof in Stuttgart auch nach Fertigstellung von Stuttgart 21 erhalten bleiben, um eine Gewährleistung der von der Bundesregierung geforderten Verdopplung des Personenschienenverkehrs bis 2030 sicherzustellen und eine jahrelange Unterbrechung aller Bahnverkehre von Stuttgart in den Süden (Singen, Zürich, Mailand, Rom) zu verhindern. Zudem will die Umwelthilfe einen Modellversuch für ein Tempolimit sowie eine verbindliche CO2-Obergrenze von 95g CO2/km im realen Fahrbetrieb für alle von der Landesregierung gekauften oder geleasten Pkw.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Deutsche Umwelthilfe, über dts Nachrichtenagentur