Der Bundesrat hat nun dem Gesetzentwurf, die Steuer-ID als „Bürgernummer“ einzuführen, zugestimmt. Horst Seehofers Bundesinnenministerium hatte das Gesetz entworfen, wonach ein registerübergreifendes „Identitätsmanagement“ für alle Bürger hergestellt werden soll.
Seehofer will die Steuer-ID als Bürgernummer für alle Ämter und Behörden erweitern. „Nur eine eindeutige ID, die in allen Registern gleichermaßen vorliege, ermögliche eine medienbruchfreie, verwaltungsübergreifende und nutzerfreundliche Kommunikation“, so die Begründung des Bundesinnenministeriums.
Die Bürgernummer entspreche zudem dem Gebot der Datenminimierung, so das Ministerium. Das Bundesverwaltungsamt soll als zentrale Verwaltungsbehörde für die Bürgernummern dienen und beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherte Daten zur Steuer-ID im automatisierten Verfahren abrufen und an andere öffentliche Stellen übermitteln dürfen.
Mit einer allgemeinen Bürgernummer wird der Staat in die Lage versetzt, personenbezogene Daten sehr schnell zu verknüpfen und zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil zu vervollständigen. Fehleinschätzungen und Datenmissbrauch drohen. Als die Bundesregierung die Steuer-ID vor 13 Jahren eingeführt hat, sollte diese ausschließlich für steuerliche Zwecke verwendet werden.
Obwohl der Gesetzentwurf Seehofers deshalb laut Datenschützern verfassungswidrig sein könnte, hat der Bundesrat die Steuer-ID als Bürgernummer gebilligt. Die Kennung kann damit künftig als übergreifendes „Personenkennzeichen“ in gut 50 besonders relevanten Datenbanken von Bund und Ländern – inklusive der Fahrzeug- und Melderegister genutzt werden.
Sächsischer Datenschutzbeauftragter sieht Erinnerung an DDR
Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hatte zuvor seine Landesregierung aufgefordert, gegen das Gesetz zu stimmen. Er machte auch historische Gründe geltend, berichtet „netzpolitik.org“: Die DDR habe auch eine „Personenkennziffer“ gehabt, so die Argumentation. Mit dieser zentralen Personenkennzahl schafft die Regierung eine technische Möglichkeit, an dieser ID staatliche Datenbanken und Register zusammenzuführen.
Schurig sagte in einer Pressemitteilung: „Durch die Schaffung eines einheitlichen und verwaltungsübergreifenden Personenkennzeichens besteht die Gefahr, dass umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellt werden – ein großer Schritt zum gläsernen Bürger.“ Schurig verwies auf die Einführung einer Personenkennzahl in der DDR und machte historische Gründe geltend, weshalb das Vorhaben abgelehnt werden sollte. Mit der Zustimmung des Bundesrates dürfte der Realisierung dieses „Gesetzes“, das an DDR-Zeiten erinnert, jedoch nichts mehr im Wege.