Viele Bürgerinnen und Bürger im Land werden sich freuen – andere halten die Entwicklung für übertrieben. Ein Richter in München hat nun die „Letzte Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ eingestuft.
Konkret ging es um eine Einstufung der „Staatsschutzkammer des Landgerichts München I“. Die meint, dass Straftaten – also auch die vermeintliche Gewalt gegen Sachen – „kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion“ wären, sondern „Ausdruck krimineller Energie“.
Damit wurden die Durchsuchungen bei vermeintlichen Angehörigen der Gruppierung für rechtens erklärt.
Beschwerden zurückgewiesen
Mit dem oben genannten Argument hat die Staatsschutzkammer die Beschwerden der Beschuldigten selbst und durch Dritte, also Interessierten, zurückgewiesen. Lediglich eine Beschwerde wurde teilweise als begründet erachtet. Dabei verwies das Gericht darauf, die Durchsuchung sowie das Beschlagnahmen von „Beweismitteln“ wäre zudem verhältnismäßig gewesen – bis auf den einen benannten Fall.
Beschuldigte müssen sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen, sie bildeten eine „kriminelle Vereinigung“. Der Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse sei daher mit den Voraussetzungen in Übereinstimmung zu bringen. Das Amtsgericht München, das diese Durchsuchungen erlassen – quasi genehmigt – hatte, war demnach davon ausgegangen, es liege ein Anfangsverdacht zur Bildung einer kriminellen Vereinigung vor.
Es wäre „unerheblich, ob“ der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung eigentlich einem anderen Ziel diente oder ob das Begehen der Straftaten nur einer von mehreren Zwecken gewesen sei.
Es gibt nun gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel mehr, so das Oberlandesgericht. Straftaten, so auch die Taten mit vermeintlich gutem Zweck, sind demnach schlicht nicht zu dulden – „moralische Argumente können jenseits der Gesetze eine Strafbarkeit weder begründen noch negieren“, so die weitere Ausführung dazu.