Aus den USA war über Nacht zu vernehmen – in den meisten deutschen Medien gleichfalls -, dass Donald Trump von den Vorwahlen der Republikaner in Colorado ausgeschlossen worden ist. Oder ausgeschlossen worden sei. Das könnte ein bitterer Sieg werden, denn die Wahrscheinlichkeit, dass Donald Trump daraus sogar politisches Kapital schlagen wird, ist nicht eben gering, wie zum Beispiel auch nur die juristische Unsicherheit dazu zeigt.
Oberster Gerichtshof wird entscheiden müssen
Dabei hat der Oberste Gerichtshof in Colorado befunden, dass das Amt des Präsidenten, der Donald Trump am 6. Januar 2021 beim Aufstand im Kapitol in Washington noch war, unter eine sogenannte „Aufstandsklausel“ falle. Nach der Klausel wäre er ein „Mitglied einer gesetzgebenden Körperschaft eines Bundesstaates“ oder ein „leitender Beamter (..) eines Staates“ und darf nicht aufwiegeln, um es etwas hemdsärmelig zu formulieren. Er habe einen Aufstand begangen, so die Begründung, da er falsche Behauptungen über Wahlbetrug verbreitet habe und die Anhänger dazu ermutigt habe, ins Kapitol zu gehen.
Zum einen hat Trump gegen diesen Bescheid bereits öffentlich Druck gemacht und wird sich mit hoher Sicherheit als Opfer inszenieren. Zum anderen ist aber die juristische Einschätzung sicher noch offen. Der frühere Anwalt des Weißen Hauses Ty Cobb hat sich dazu geäußert: „Ich denke, dieser Fall wird schnell behandelt. Ich denke, dass es vor dem Obersten Gerichtshof 9:0 für Trump stehen könnte“, sagte Cobb in einem Interview auf CNN und fügte später hinzu: „Ich glaube, dass es 9:0 stehen könnte, weil ich denke.“ Das Gesetz ist klar.“
Denn Cobbs bezweifelt, dass Präsidenten und Vizepräsidenten unter diese Klausel fallen. „Cobbs verwies weiterhin auf mehrere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, die nicht zu dem Schluss kamen, dass die Beamten in diesem Zusammenhang auch den Präsidenten oder Vizepräsidenten einbeziehen.“
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Colorado ist bis zum 4. Januar ausgesetzt, womit Trump eine Überprüfung beim Obersten Gerichtshof der USA beantragen kann und dies sicherlich auch beantragen wird.