Hochwasser in Deutschland könnte für die SPD und für einige Grünen-Politiker nach einer Darstellung in den sozialen Medien zu einem willkommenen Anlass werden, die Schuldenbremse zu lockern. Die sogenannte Schuldenbremse ist ein verfassungskonformer Auftrag, den Bundeshaushalt – und die Länderhaushalte – hinsichtlich Einnahmen und Ausgaben in der Balance zu halten. Die Schuldenbremse muss prinzipiell lt. Verfassungsgericht angewandt werden – bis auf Notsituationen, also jene Situationen, die der Staat nicht beeinflussen kann, aber vom Staat quasi gelöst werden müssen.
Nun möchten mehrere SPD-Politiker die Gelegenheit des Hochwassers nutzen, um die Schuldenbremse zu lockern.
Schuldenbremse: Wg. Hochwasser lockern?
Die Notlage wäre eventuell gegeben, so jedenfalls kommentieren es zahlreiche Menschen, aber die Höhe des Schadens ist nicht einmal absehbar. Insofern wäre es jetzt rechtlich ohnehin nicht möglich, die Schuldenbremse auszusetzen. Es dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen, um ein großes Ausmaß an staatlich benötigten Geldern festzustellen.
Allerdings gibt es eine weitere bizarr anmutende Unterstellung im Ansinnen der SPD-Politiker: Die Länder sind für solche Schäden zuständig, nicht der Bund. Der Bund könnte indes selbstverständlich in diesem Ausnahmefall einspringen und Hilfen anbieten. Nur: Wird eine Notlage daraus, wenn der Bund überhaupt darüber entscheiden darf, ohne verpflichtet zu sein, wie viel Geld er investieren wird? Da dürften aus Sicht der rechtlichen Regelungen Fragezeichen entstehen.
Zudem stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Notlage vorliegt, wenn der Bund wie im Ahrtal über lange Zeit die Bezahlung nicht bei den Empfängern anbringt – über lange Jahre. Insofern ist der Vorstoß aktuell recht gut als reines Manöver zur Abschaffung der Schuldenbremse zu identifzieren.