Die Schornsteinfeger geben über ihren Bundesverband bekannt, dass sie sich zur Heizungsaustausch-Förderung Klarheit wünschen. So könnten sie den Menschen deren Unsicherheit noch nicht nehmen. Wenn ein Hausbesitzer seiner Austauschpflicht nicht nachkäme, würden sie es den Behörden melden.
Kommt ein Hausbesitzer seiner Pflicht nicht nach, „würde der Schornsteinfeger das der zuständigen Behörde melden“
„Der Bundesverband der Schornsteinfeger hat den Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes begrüßt, dringt aber auf schnelle Klarheit bei der Förderung für den Heizungsaustausch. „Im Entwurf stehen viele gute Vorschläge, aber auch ein paar Sachen, die wir anders gemacht hätten“, sagte Julian Schwark, Vorstand Energie im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
„Wenn man es ernst meint mit Klimaneutralität 2045, muss man irgendwann anfangen.“ Viel Zeit bleibe da bei Heizungen nicht mehr. „Schwierig für uns ist in der Beratungspraxis, dass noch nicht klar ist, wie die Förderung aussehen soll. So können wir die Menschen noch nicht beraten und ihnen auch nicht die Unsicherheit nehmen.“ Dass es Unsicherheit gibt, merken die Schornsteinfeger laut Schwark am Volumen der Beratungsanfragen: „Wir haben sehr viele Kundenkontakte und bekommen das sehr direkt mit, wie verunsichert die Menschen im Moment sind“, sagte er den Funke-Zeitungen. „Normalerweise haben Schornsteinfeger in ganz Deutschland etwa 200.000 Kundenkontakte pro Tag. Jetzt bekommen unsere Betriebe so viele Anrufe und Nachfragen, dass es ein Vielfaches mehr ist.“ Schornsteinfeger sind dafür zuständig zu kontrollieren, ob die Vorschriften des GEG eingehalten werden. „Wir überprüfen im Rahmen der Feuerstättenschau zum Beispiel bei Gasheizungen, ob die Leitungen richtig gedämmt sind, ob eine Heizung richtig verbaut wurde – oder ob ein Kessel ausgetauscht werden muss“, so Schwark. „Die Pflicht zum Austausch nach 30 Jahren für Gas- und Ölheizungen gibt es ja in bestimmten Fällen schon jetzt.“ Mit dem neuen Gesetz kämen jetzt weitere Anforderungen dazu, die überprüft werden müssten. Komme ein Hausbesitzer der Pflicht zum Austausch nicht nach, würde der Schornsteinfeger das der zuständigen Behörde melden.
„Was dann passiert, liegt im Ermessen der Behörde.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Gas-Heizung aus den 90ern, über dts Nachrichtenagentur