Die Corona-Zeit ist fast schon abgeschlossen. Aber nicht für alle. So wollen jetzt Bewohner eines Hauses in Göttingen, das abgeriegelt worden war, Schmerzensgeld dafür erlangen. Damals wollte die Stadt Göttingen die Quarantäne durchsetzen.
Maßnahme von der Polizei überwacht
Der Fall, wie er geschildert wird:
Wegen des Umstandes, dass sich im Juni des Jahres 2020 in dem niedersächsischen Göttingen mehr als ein Sechstel der etwa 700 Einwohner eines Wohnkomplexes mit dem Coronavirus infiziert hatten, wollte die Kommune das Gebäudeensemble mittels Absperrgittern lückenlos abschirmen und die Quarantänisierung gewährleisten. Die Überwachung dieser restriktiven Maßnahme oblag für die Dauer von sieben Tagen der Polizei.
Die Wohnverhältnisse gelten als äußerst beengt: Die Appartements in der Groner Landstraße weisen Flächen von lediglich 19 bis 39 Quadratmetern auf und beherbergen teilweise Familien mit vier Kindern.
Gemäß einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom November mangelt es jedoch der städtebaulichen Maßnahme an einer juristischen Grundlage, wodurch die umfassende Abschottung des Wohnhochhauses als gesetzeswidrig erklärt wurde. Die Eingriffe in die Freiheitsrechte der Anwohner, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt wurden, hätten allein durch ein richterliches Mandat veranlasst werden dürfen. Des Weiteren ist eine Zwangseinweisung von Personen, die die Quarantäne missachtet haben, ausschließlich in einem Hospital oder einer anderen adäquaten, abgeschlossenen Einrichtung rechtlich möglich.
Der NDR berichtete, der Göttinger Jurist Sven Adam habe gesagt, dass 78 Familien, die von dieser Angelegenheit betroffen sind, eine Kompensationsforderung in Form einer Schmerzensgeldklage gegen die Stadt beim Landgericht Göttingen anstreben. Vom Gericht wurde dem NDR die Einreichung von über 40 Klagen bestätigt. Eine Delegierte der Göttinger Stadtverwaltung erklärte, dass das noch nicht rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts gegenwärtig einer sorgfältigen Überprüfung unterzogen wird. Für diesen Prozess wurde der Verwaltung eine Frist bis zum 13. Januar eingeräumt.