Die Gaspreisbremse fällt nicht ganz nach den Vorschlägen vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sowie der IG Metall aus. Es müsse Korrekturen geben, so die Forderung.
Gaspreisbremse: Andere Berechnungsweise – und Beschäftigungsgarantien
„Kurz vor der ersten Beratung der Gaspreisbremse im Bundestag haben der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und die IG Metall auf Korrekturen gedrängt. „Die Pläne der Bundesregierung für die Energiepreisbremse müssen unbedingt noch geändert werden“, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Hartges kritisierte, dass bei Unternehmen mit hohem Gasverbrauch als Referenzzeitraum das Jahr 2021 genommen wird. „In dem Jahr waren aber Unternehmen wie Hotels, Restaurants oder Gaststätten von Januar bis in den Mai hinein im Lockdown.“ Auch Partner der Branche, wie zum Beispiel Wäschereien, die wegen des Lockdowns im Gastgewerbe weniger zu tun hatten, hätten im vergangenen Jahr einen niedrigeren Energieverbrauch gehabt. Die Dehoga-Chefin fordert daher, dass das Jahr 2022 zur Grundlage genommen wird, um das durch die Gaspreisbremse gedeckelte Kontingent zu berechnen. „Es kann nicht sein, dass die von der Pandemie am härtesten betroffenen Branchen in der Energiekrise benachteiligt werden“, sagte Hartges. Die IG Metall verlangt ebenfalls Nachbesserungen bei der Strom- und Gaspreisbremse. „Unternehmen, die die Preisbremsen in Anspruch nehmen, müssen Standort- und Beschäftigungsgarantien geben – und zwar länger als die vorgesehenen zwei Jahre“, sagte IG-Metall-Chef Jörg Hofmann der „Rheinischen Post“. Wenn der Steuerzahler in Anspruch genommen werde, müssten auch die Betriebe in die Verantwortung genommen werden. „Eine weitere Nachbesserung ist nötig: Bislang gilt, dass nur solche Unternehmen Standortgarantien geben müssen, die mehr als zwei Millionen Euro an staatlicher Hilfe bekommen. Wir fordern, diese Grenze auf eine Million Euro zu senken.“ Grundsätzlich lobte er aber die Ampel-Pläne: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Gas- und Strompreisbremsen auf den Weg bringt. Das hilft Bürgern und Betrieben in der Energiekrise und ist ein gutes Mittel im Kampf gegen die Inflation.“
Ein Boni- und Dividendenverbot brauche es nicht: „Die Hilfen an ein Ausschüttungsverbot zu koppeln, ist rechtlich nicht einfach. Ich finde auch das Instrument schwierig, generell die Auszahlung von Boni zu verbieten, auch dann, wenn sie im Vergütungssystem fest vereinbart sind. Wir brauchen hier keine Forderungen für die Galerie, sondern durchsetzbare Vorschläge“, sagte der Chef der IG Metall. Vor der ersten Beratung der Energiepreisbremse im Bundestag am Donnerstag kündigte unterdessen die Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Verena Hubertz an, sich für Änderungen einzusetzen.
„Das Problem des Referenzzeitraums für die Gastronomie ist bekannt. Es ist nachvollziehbar, dass das Pandemiejahr mit den vielen Ladenschließungen für viele Unternehmen zu unfairen Ergebnissen führt“, sagte Hubertz den Funke-Zeitungen. „Wir setzen uns für eine Lösung ein, mit der die Betriebe leben können.“ Das Gesetz habe Raum für abweichende Prognosezeiträume.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur