Die russische Kommandoebene solle per Haftbefehl gesucht werden, fordern sowohl die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wie auch der ehemalige Innenminister Gerhart Baum. Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Wladimir Putin habe die Handlungsfähigkeit dieses Instituts unter Beweis gestellt.
Generalbundesanwalt hat in den vergangenen Monaten „intensiv ermittelt“
„Der frühere Innenminister Gerhart Baum und die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) haben den Generalbundesanwalt aufgefordert, mit Haftbefehlen gegen die Kommando-Ebene der russischen Armee vorzugehen – ähnlich wie der Internationale Strafgerichtshof gegen Kremlchef Wladimir Putin vorgeht. „Wir Deutschen sollten jetzt auch unsere Möglichkeiten nutzen“, schreiben Baum und Leutheusser-Schnarrenberger in einer Erklärung, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.
Als Ziel für Haftbefehle komme jetzt die Kommando-Ebene in Betracht, also beispielsweise die Söldnerführer oder einzelne Kommandanten, denen bewusste Angriffe auf die Zivilbevölkerung zur Last gelegt werden könnten. Die beiden Politiker heben in der Erklärung die Bedeutung des Vorgehens des Haager Tribunals hervor: „Mit der Entscheidung, gegen Putin einen Haftbefehl zu erlassen, hat der ISTG seine Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt“, heißt es. Er habe eine historische Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung und die erklärte Absicht von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), den Haftbefehl wenn möglich auch zu vollstrecken, machten deutlich, dass das erst seit 2002 geltende Weltstrafrecht eine wirksame Waffe bei der Ahndung von gravierenden Verstößen gegen das Völkerrecht sei.
Die beiden früheren FDP-Minister sehen das Vorgehen des Internationalen Strafgerichtshofs, an dessen Urteile weltweit 120 Staaten gebunden sind, als wirksam an. „Unser Wunsch ist es nun, dass auch das nationale Völkerstrafrecht zur Geltung gebracht wird“, schreiben Baum und Leutheusser-Schnarrenberger. Es sei 2002 gleichzeitig mit dem Statut für den Internationalen Strafgerichtshof vom Bundestag verabschiedet worden. Auch die Voraussetzungen für Haftbefehle sind aus Sicht von Baum und Leutheusser-Schnarrenberger gegeben: „Wir erinnern daran, dass wir bereits wenige Wochen nach Kriegsbeginn, eine mit Fakten unterlegte Strafanzeige wegen russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine beim Generalbundesanwalt eingereicht hatten.“ Der Generalbundesanwalt habe in den letzten Monaten intensiv ermittelt.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Generalbundesanwalt, über dts Nachrichtenagentur