In der Cum-Ex-„Affäre“ scheint es für den Kanzler eine erste Rettung zu geben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Berichten zufolge eine Strafanzeige von Fabio De Masi, früher Abgeordneter der „Linken“ im Bundestag, zurückgewiesen. Olaf Scholz, so hatte De Masi aus seiner Meinung nach widersprüchlichen Aussagen zu Terminen des Kanzlers in der Zeit bis 2018 bewertet, habe den Hamburger Untersuchungsausschuss „über seine Erinnerungslücken belogen.“ Dies ergebe sich aus der „Denk- und Sachlogik“.
Widerspruch der Staatsanwaltschaft: Keine Lüge von Scholz
Offenbar hatte sich Olaf Scholz im Kern über einen Termin ausgelassen, der nicht stattfand, als solcher nicht im Kalender stand und auf der anderen Seite für ihn nicht mehr erinnerlich sei – der Termin sei beim Wechsel aus dem Bürgermeisteramt in Hamburg in das Finanzministerium in Berlin „verlorengegangen“.
Die Staatsanwaltschaft hält dafür allerdings einige denkbare Erklärungen bereit. So sei es neben „einer Vielzahl anderer Möglichkeiten ebenso in Betracht (zu ziehen), dass der Sprecher Hebestreit seine Ausführungen gemacht hat, um den Eindruck eines geordneten Hauses zu erwecken“.
Es sei auch möglich, dass Scholz sich im Datum geirrt habe. De Masi wiederum kommentiert diese Einlassungen. „Die Staatsanwaltschaft behauptet, der Kalendereintrag könne durch den Sprecher von Scholz im Jahr 2020 nur vorgetäuscht worden sein, um den Eindruck eines geordneten Hauses zu erwecken“. (…) „Aber auch dann stellt sich ja die Frage, wie der Termin ohne Erinnerung bestätigt werden konnte.“
Dennoch dürfte die Abweisung durch den Staatsanwalt einen ernsthaften Erfolg für Kanzler Olaf Scholz darstellen, um die Glaubwürdigkeit in die eigenen Aussagen zumindest nicht weiter schrumpfen zu lassen. Welche der Erklärungen richtig ist – wie die angebotenen Erläuterungen der Staatsanwaltschaft – dürfte weiterhin offen sein.