Ein Bundesrichter des Bundesfinanzhofs hat die Regelungen für die Rentenbesteuerung von Millionen Rentner für verfassungswidrig erklärt. Sie führe zu einer Doppelbesteuerung, erklärte Richter Egmont Kulosa im vergangenen Jahr. Die gegenwärtige Besteuerung der Renten sei verfassungswidrig.
Kulosa studierte Rechtswissenschaften und begann seine Laufbahn im „gehobenen Dienst“ der Finanzverwaltung. Der Richter hält die seit 2005 geltende Reform der Rentenbesteuerung teilweise „missraten“. Als „evidente Verfassungswidrigkeit“ jedoch sieht er insbesondere die bis 2040 geltende Übergangsregelungen. Seiner Ansicht nach komme es dadurch zu einer Doppelbesteuerung von Millionen von Rentnern, obwohl das Bundesverfassungsgericht darauf gedrungen hatte, genau das zu vermeiden.
Doppelbesteuerung nicht verfassungskonform
Der Staat darf laut Verfassungsgericht seine Bürger nicht zweimal zur Kasse bitten. Diese Doppelbesteuerung hätte bei zwei Klägern im Ruhestand nicht vorgelegen, entschied nun der Bundesfinanzhof. Ein Steuerberater und ein ehemaliger Zahnarzt hatten wegen doppelter Rentenbesteuerung geklagt. Doch bei künftigen Rentnern dürfte dies der Fall sein.
Millionen Rentner könnten bald von Doppelbesteuerung betroffen sein. Denn der Bundesfinanzhof, Deutschlands oberstes Finanzgericht, hat die Berechnungsgrundlage für die Rentensteuerung gekippt – die Formel wird sich ändern müssen, die Berechnungsweise der Rentenbesteuerung muss angepasst werden. Denn spätere Rentnerjahrgänge könnten sonst von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein.
Die Folge der Berechnungsänderung könnte für Millionen künftiger Rentner bedeuten, dass sie weniger Steuern als bislang angenommen zahlen werden, wenn die Rentensteuer-Formel so geändert wird, dass der Rentenfreibetrag langsamer sinkt, oder dass Rentenbeiträge schon jetzt vollständig von der Steuer abgesetzt werden können. Eine Doppel-Besteuerung liegt vor, wenn die steuerbefreiten Renten niedriger sind als die eingezahlten versteuerten Beiträge.
Das Urteil betrifft Menschen, die jetzt noch berufstätig sind. Hier kann es eher zu einer Doppel-Besteuerung der Rente kommen, was verfassungswidrig ist. Das liegt an dem stetig sinkenden Rentenfreibetrag. Bis 2040 sinkt dieser auf null Prozent und muss bei der Berechnung des steuerfreien Rentenbezugs unberücksichtigt bleiben. Nur: Der Grundfreibetrag dient zur Absicherung des Existenzminimums und darf nicht noch ein zweites Mal als steuerfreier Rentenbezug herangezogen werden.
Durch die Reform drohen dem Staat Einnahmeverluste. Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, könnten „sich Mindereinnahmen zwischen 2020 und 2040 auf schätzungsweise 90 Milliarden Euro belaufen“, heißt es in der Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft, vom „Handelsblatt“ aufgegriffen. Dieser Verlust wird von der Regierung dann auf andere Weise ausgeglichen werden müssen – etwa durch weitere Steuererhöhungen bei Erwerbstätigen.