Die EU plant in der gelenkten Wirtschaft weitere Eingriffe. Sie möchte offenbar ein neues Gesetz verabschieden, um die Luftreinhaltung zu verschärfen. Das jedenfalls ist das Ergebnis einer Verhandlung von „Unterhändlern“ des EU-Parlaments (das immer wieder als „Europäisches Parlament“ bezeichnet wird) mit dem Europäischen Rat (dem Gremium der Regierungen der EU-Länder).
Neue Richtlinie: Schärfere Werte
Das jedenfalls ist der neue Stand der Dinge. Die Grenzwerte für die Emissionen sollen – deutlich – verschärft werden. Es geht um die Emission von Feinstaub. Aktuell sehen die rechtlichen Regelungen eine zulässige Emission von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft vor.
Dieser Anteil soll bis 2030 auf 10 Mikrogramm pro Kubikmeter reduziert werden, heißt es. Stickstoffdioxid (NO2), Bestandteil vom Diesel, soll nur noch zu 20 Mikrogramm statt bislang 40 Mikrogramm emittiert werden dürfen. Dabei geht es nicht um eine einzelne Messung, sondern um den Jahresmittelwert, wie es heißt.
Effektiv greift die gesetzliche Regelung, wenn sie denn kommt, auch den möglichen Schadenersatz von Betroffenen auf, die wegen erhöhter Belastungen in ihrer Gesundheit eingeschränkt würden. „Betroffene Bürger und Umwelt-NGO soll Zugang zu Gerichten gewährt werden, um die Umsetzung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten anzufechten, und die Bürger sollen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihre Gesundheit aufgrund von Verstößen gegen die neuen nationalen Vorschriften geschädigt wurde.“
Damit wird es künftig – wenn die gesetzlichen Regelungen eingeführt und dann umgesetzt werden – Fahrverbote geben, wo es bislang keine Fahrverbote gab. Damit würden aus Sicht des BDI sogar „unzumutbare Eingriffe in Wirtschaft, Mobilität, Landwirtschaft und Wohnen“ vorgenommen, heißt es in einer Erklärung. Es wäre denkbar, dass es für PKW wie für LKWs zu „weitreichenden Fahrverboten“ kommen könnte.