Gendern könnte schon bald auch in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung übernommen werden – oder doch nicht? Der Rat für Deutsche Rechtschreibung wird nun am Freitag über die Verwendung dieser Art der „geschlechtergerechten Sprache“ beraten.
Benutzen Behörden bald das „Sternchen“?
„Der Rat für Deutsche Rechtschreibung soll an diesem Freitag über geschlechtergerechte Sprache beraten. „Es geht dabei primär um die verkürzenden Zeichen wie Genderstern, Doppelpunkt und Co. im Wortinneren“, sagte Geschäftsführerin Sabine Krome dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe).
„Bei der Sitzung soll ein Beschluss gefasst werden“, kündigte die Geschäftsführerin an. Wie er ausgehe, ist jedoch nicht klar. Das Thema werde immer noch kontrovers diskutiert. Zuletzt hatte der Rat im März 2021 Empfehlungen zu dem Thema ausgesprochen.
Dabei vertrat er die Auffassung, „dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen“. Dies sei allerdings eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die „nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann“. Das Amtliche Regelwerk gilt für Schulen sowie für Verwaltung und Rechtspflege. Der Rat hat vor diesem Hintergrund die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
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