Die Bundesregierung wollte die sogenannte „Energiepreisbremse“ an sich verlängern. Das wird nicht gelingen, meinen die Stadtwerke nun. Die sind der Auffassung, die Regierung hätte schon etwas unternehmen müssen, um die Bremse – die am 31.12. ausläuft – wie geplant zu verlängern.
Damit werden die Strom- und Gaspreise auch gegen den Willen der Regierung (und sicherlich auch gegen den Willen der Betroffenen) nun steigen.
Regierung: Regulierung der Energiepreisbremse einfach verschlafen?
Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) jedenfalls hat eine Stellungnahme abgegeben, nach der die Regierung die „Rabattaktion“ verfahrenstechnisch nicht mehr verlängern könne. Die gesetzlichen Grundlagen für die Verlängerung der Frist könnten erst am 15.12. geschaffen werden. Dann aber ist es für die Stadtwerke nach Meinung des VKU nicht mehr möglich, in der Frist bis zum 31.12. die Umsetzung voranzutreiben.
Es heißt: „Die Erfahrungen aus dem vergangenen Winter zeigen: Alle Informationen zu den Energiepreisen ab Januar 2024 hätten den Energieversorgern spätestens Mitte Oktober vorliegen müssen, um die notwendigen Informationen fristgerecht für Kunden vorbereiten zu können“.
Nun solle die Verlängerung hingegen kurzfristig „durchgedrückt“ werden. Wenn der Staat die Bürgerinnen und Bürger noch entlasten wolle, solle der den „reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Energie“ zum Jahreswechsel nicht mehr anheben. Die Reduktion solle dann bis zum Frühjahr gewährt werden, heißt es dieser Forderung nach.
Die Mehrwertsteuer-Erhöhung ist wahrscheinlich in ihren Auswirkungen noch nicht allen klar. Der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) meint dazu: „Mitten in der Heizsaison“ werde allein durch die Mehrwertsteuer-Erhöhung Gas- und Fernwärme für Haushalte um über 10 Prozent teurer“.
Das würde allein im ersten Quartal bei einer Familie in einem Einfamilienhaus gut 80 bis 100 Euro zusätzlich ausmachen.