Die sogenannte parlamentarische Versammlung des Europarates hatte in einer Resolution 2362 (2021) am 27. Januar 2021 rechtlich betrachtet eine Empfehlung verabschiedet, an die sich in Deutschland kaum noch jemand erinnern möchte – zumal auch Funktionäre wie der Weltärztepräsident Montgomery nicht. Die Empfehlung der EU-Institution enthielt einen Passus, der sämtlichen Äußerungen von Regierungsseite in Deutschland zuwider läuft.
Keinen Druck ausüben
Tatsächlich soll es in Deutschland keinen allgemeinen Impfzwang geben. Allerdings haben zahlreiche Politiker immer wieder geäußert, dass der Druck auf Ungeimpfte erhöht werden müsse. Die Resolution der EU-Institution wiederum sah vor, dass „Bürgerinnen und Bürger informiert werden, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder auf andere Weise unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn sie es nicht selbst möchten“.
Nun ist dieser Passus Auslegungssache – denn die Politik kann behaupten, dass niemand unter Druck gesetzt wird, sondern schlicht mit den Konsequenzen der eigenen Entscheidung für Dritte leben muss. Allerdings ist der folgende Absatz der Resolution eindeutiger. Dort heißt es, die Staaten sollten (nicht rechtlich verbindend) „sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er aufgrund von möglichen Gesundheitsrisiken oder weil er es nicht möchte, nicht geimpft wurde.“
Tatsächlich ist die Resolution mit einer großen Mehrheit verabschiedet worden, die zumindest in einer Weise beachtet werden sollte: Wenn inzwischen etwa über Regelungen zu „2G“ offensichtlich eine andere Richtung eingeschlagen wird, wäre es mit Blick auf das Vertrauen in EU-Resolutionen und den Parlamentarismus nach Meinung von Kritikern angezeigt, eine neue Resolution zu verabschieden. Ansonsten wird (auch diese) EU-Institution aus demokratischer Sicht der Lächerlichkeit preisgegeben.