Neues aus den planenden Ministerien: Wer einfach ohne Ziel Auto oder Motorrad fährt, soll beim „ziellosen Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Bußgeld (von) bis zu 100 Euro“ zur Kasse gebeten werden können. So soll „unnötiger Krach“ unterbunden werden und „vermeidbare Umweltbelastung“.
Nennen Sie ein Ziel
Die Situation ist nicht einmal weltfremd: Sie werden bei einer Fahrzeugkontrolle angehalten – und nach Ihrem ziel befragt. Die Frage zielt nicht darauf ab, ob Sie zum Beispiel ein Verbrechen planen, sondern ob Sie, nennen wir es „unnütz“ durch die Gegend fragen.
Wer also gefragt wird, sollte das Ziel benennen können. Am besten, Sie benennen ein Ausflugziel oder ein Restaurant, so Experten.
Vielleicht wird es schon bald möglich sein, die Menschen dazu zu bringen, Fahrten anzumelden und genehmigen zu lassen. Online, damit es schneller geht. Oder quasi ein persönliches Budget an Frei-KM zu verteilen. Denn „zielloses Fahren“ – kann sich eine Gesellschaft das überhaupt noch leisten?
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