Die Bafög-Anträge in NRW stapeln sich einem Bericht nach. Dies betrifft offenbar das „Aufstiegs-Bafög“ sowie das „Meister-Bafög“.
Aufstiegs- und Meister-Bafög: Wer kann so lange warten wie in NRW?
„In der Bezirksregierung Köln, der einzigen zuständigen Stelle zur Bewilligung des sogenannten „Aufstiegs-Bafög“ oder „Meister-Bafög“ (Anträge nach dem AFBG) in NRW, hat sich ein Antragstau von etwa 10.000 unbearbeiteten Anträgen gebildet. Das berichtet die „Rheinische Post“ (Dienstag) unter Berufung auf Angaben der Bezirksregierung.
Da die Anträge der Reihe nach abgearbeitet werden, kommt es zu langen Verzögerungen, bis Unterstützungsleistungen bewilligt werden. Der Zeitung zufolge waren zum Stichtag 3. Februar 2023 im Bereich „Vollzeit“ diejenigen Anträge erstmals bearbeitet, die am 15. Mai 2022 bei der Behörde eingegangen waren. Bei den Teilzeit-Anträgen wurde als Bearbeitungsstand der 9. März genannt. Zugleich war die Tendenz bei der Anzahl der eingehenden Anträge nach Angaben der Bezirksregierung über die vergangenen Jahre steigend. So habe es im Jahr 2019 noch 14.832 Anträge gegeben, im Jahr 2020 waren es 17.480 Anträge, im Jahr 2021 waren es 18.585 Anträge. Die Auswertung für das Jahr 2022 liege noch nicht vor. Nach Auskunft der Behörde sind derzeit 25 Personen (Teilzeit- und Vollzeitkräfte) in der Antragsbearbeitung eingesetzt, davon vier noch in der Einarbeitung. Weitere zwölf Teilzeit- und Vollzeitkräfte seien bereits in Auswahlverfahren gefunden, ausgewählt und befänden sich im Einstellungsprozess; sie würden voraussichtlich in den nächsten Wochen mit der Einarbeitung beginnen können.
„Die übrigen im Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellten Stellen sind beziehungsweise werden weiterhin ausgeschrieben, um sie möglichst bald besetzen zu können“, teilte die Bezirksregierung weiter mit. „Somit wären weitere zwölf Stellen für die Antragsbearbeitung im AFBG verfügbar.“ Das NRW-Bildungsministerium erklärte auf Anfrage der „Rheinischen Post“ zu der Thematik: „Vor dem Hintergrund der langen Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) haben das Ministerium des Innern sowie das Ministerium für Schule und Bildung mit der Bezirksregierung Köln Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen abgestimmt, um die bestehenden Rückstände schnellstmöglich aufzuarbeiten, die Bearbeitungszeiträume deutlich zu reduzieren und dauerhaft keine neuen Verzögerungen aufkommen zu lassen.“ Neben der personellen Verstärkung habe die Bezirksregierung Köln „auf Betreiben des Ministeriums für Schule und Bildung die Ausschreibung für einen externen Personaldienstleister veranlasst, welcher zusätzliches Personal für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung stellen soll“.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Bücher in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur