Auf Bundesebene wird darüber diskutiert, wie die Haushaltslöcher zu stopfen sind, die sich in den vergangenen Tagen gezeigt haben (wg. der Nichtverwendbarkeit der Kreditermächtigungen aus dem Corona-Unterstützungsfonds). Die Union hatte das Verfassungsgerichtsurteil dazu angestrengt. Vielleicht aber hätte auch die Union genau hinsehen sollen. Denn Bundesländer ächzen unter den Haushaltsproblemen nicht minder.
Probleme auf Ebene der Bundesländer: Union dabei
Das erste Bundesland, das wahrnehmbar hervorpreschte, war Schleswig-Holstein. Das Bundesland hat am Donnerstag eine „Haushaltsnotlage“ für die Jahre 2023 sowie 2024 erklärt. Damit wäre es möglich, die Schuldenbremse zu umgehen, die auch für die Bundesländer gilt. Denn in einer Notlage können auch die Bundesländer, wenn sie denn rechtlich nicht als solche wieder einkassiert wird, Kredite aufnehmen, also mehr Schulden machen, als in der Verfassung vorgesehen.
Schleswig-Holstein hat für mehrere Jahre solche Kredite in Anspruch genommen, was allerdings nun rechtlich in Frage steht. Denn nach dem Verfassungsgerichtsurteil, das jetzt für Wirbel sorgt, dürfen solche Ermächtigungen nur in dem jeweiligen Notlage-Jahr genutzt werden. Die Länder und auch der Bund dürfen also Kredite nicht gleich für mehrere Jahre in Anspruch nehmen und sozusagen bunkern.
Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher von der SPD ließ gleichfalls wisse: „Ich fürchte, dass viele Bundesländer folgen müssen“ – es geht um die Nachverhandlungen der Landesregierungen. In Schleswig-Holstein etwa sollen die schwarz-grünen Regierungen nachverhandeln müssen.
Das Bild in Deutschland: Sondervermögen (das sind in aller Regel diese Schuldentöpfe) hätten gleich alle 16 Bundesländer. Berlin hat 14 Sondervermögen. Nicht überall sind alle Töpfe über mehrere Jahre verteilt oder genutzt, also verfassungsrechtlich zu beanstanden – aber doch einige. SPD und FDP klagen etwa in Nordrhein-Westfalen gegen die dortige schwarz-grüne Landesregierung.