In den vergangenen Tagen und Wochen wurden mehrere Politiker gewaltsam überfallen – aus verschiedenen Parteien. Diese Fälle werden strafrechtlich verfolgt, haben aber Debatten darüber ausgelöst, ob Politiker stärker geschützt werden müssen als Otto Normalverbraucher. Eine neue Statistik zeigt: „Die Gewalt gegen Politiker nahm indes nicht zu.“
Politisch motivierte Straftaten auf Rekordhoch
Insgesamt sei die Zahl der politisch motivierten Straftaten auf Rekordhoch, so stellten es Innenministerin Nancy Faeser und der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, vor: 60.028 Delikte habe es gegeben.
Vor allem im „Kontext des Nahostkonflikts“ sei die Zahl der politischen Straftaten massiv gestiegen. Aus 61 Fällen im Jahr 2022 sind 2023 dann 4.400 Fälle geworden. Dabei waren 223 Straftaten als Gewaltdelikte gezählt worden.
Die Anzahl der in diesem Kontext als „antisemitisch“, hier wohl gegen Israel gerichtet gemeinten Straftaten liege bei gut 1.900. Annähernd alle Straftaten seien nach dem 7.10.2023 ausgeübt worden, dem Tag, an dem die Hamas Terroranschläge auf Israel verübte.
Das sogenannte „Oberthemenfeld“ „Hasskriminalität“ weist wiederum mehr antisemitische Straftaten aus. Dies seien Straftaten, die durch „gruppenbezogene Vorurteile motiviert begangen werden“. Dies seien gut 5.200 Straftaten gewesen – wie beschrieben mit antisemitischem Hintergrund, wobei 59 % dem „rechten“ Spektrum zugeordnet würden. Unter den Straftaten gab es 148 antisemitische Gewaltdelikte, so die Statistik. Allerdings wird in der Statistik noch eine früher, ab dem 1. Januar nicht mehr angewandte Regel genutzt, eine „Sonderregel“. Danach sind Fälle, in denen Polizisten die Straftat politisch nicht einordnen konnten, als „rechts“ erfasst worden. Dies sei in 10 % aller Fälle der Fall gewesen.
Delikte gegen sogenannten Amts- und Mandatsträger (Beamte sowie Gewählte) sind vermehrt vorgekommen oder erfasst worden: Gegenüber 2022 gab es 2023 einen Anstieg um 13 bzw. 53 %. Dabei allerdings ist die absolute Mehrheit den „Äußerungsdelikten“ zugeordnet, also Beleidigungen bis hin zu Verwendung von Zeichen „verfassungsfeindlicher Organisationen“. Die Statistik weist allerdings keinen Anstieg bei den politisch motivierten Gewalttaten gegen Amts- und Mandatsträgern aus.