Das Wirtschaftsberatungsunternehmen McKinsey, durch die sogenannte „Berateraffäre“ von der Leyens bekannt, hat offenbar mit der Bundesregierung einen lukrativen Auftraggeber an der Angel. Neben dem Verteidigungsministerium berät ein Tochterunternehmen von McKinsey auch das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer.
Wie der „Business Insider“ berichtet, erhielt das Beratungsunternehmen zwischen 2020 und 2021 vom Bundesinnenministerium offenbar eine besonders lukrative Honorar-Abrechnung.
Dienstleistungen seien nicht kontrolliert worden
Die McKinsey-Tochter Orphoz wurde als General-Unternehmen zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes verpflichtet. Ein interner Bericht, der dem „Business Insider“ vorliegt, zeigt, dass die hochpreisig honorierten Dienstleistungen des IT-Unternehmens jedoch niemals vom Bundesinnenministerium kontrolliert wurden. Ein Ministeriumssprecher erklärte, dass „Gegenstand des Auftrags die Erreichung von 87 Meilensteinen ab Mai 2020“ war.
Laut „Business Insider“ erhielt jeder Berater pro Tag 1.000 Euro – die „lukrative Sondervereinbarung“ die mit dem Unternehmen getroffen worden sein soll. Üblich seien aber Bezahlungen nach Aufwand und nicht pauschale Festpreise, wie es in diesem Fall vereinbart gewesen ist. Weiterhin ist unklar, wie viele Berater überhaupt an dem Projekt teilgenommen haben und warum die Arbeit vom Innenministerium nicht kontrolliert worden ist.
Andere Beratungsunternehmen sind vom Innenministerium nach Aufwand bezahlt worden. Das Haus von Horst Seehofer vereinbarte aber mit dem Tochterunternehmen einen Festpreis. So mussten die Berater ihre Arbeitszeit nicht erfassen, obwohl das vom Bundesverwaltungsamt als Zentralem Einkäufer des Bundes für solche Leistungen vorgeschrieben ist. Der Bundesrechnungshof hatte bereits 2017 beim Innenministerium klare Leistungsvorgaben angemahnt. Dennoch wurden sie in diesem Fall nicht erfüllt.
Dazu schreibt der „Business Insider“: „In einem internen Ministeriums-Vermerk heißt es dazu: Das Innenministerium „verzichtet entgegen den Vorgaben des Rahmenvertrags auf die Leistungserfassung (….) und wurde vom BVA darüber belehrt, dass der Verzicht eine einseitige Abweichung von den Vorgaben des Rahmenvertrags darstellt, welche das BVA nur zur Kenntnis nimmt, jedoch nicht billigt.“ Das BVA warnte, dass es ohne die Leistungserfassung keine Möglichkeit gebe, das Projekt zu beurteilen.
Niemand kann also prüfen, ob die außergewöhnlich hohen Honorarvereinbarungen gerechtfertigt sind und welche Leistungen dafür erbracht worden sind. Innerhalb von elf Monaten wurden 23.000 Personentage eingeplant und 80 Berater nahmen daran teil, alle in Vollzeit. Sieben Berater von Orphoz haben jedoch gegenüber dem BVA angegeben, ihr Einsatz sei „punktuell nach Bedarf“ erfolgt.
Auch in dem Prüfbericht des Innenministeriums stand: „Eine dauerhafte inhaltliche Zuordnung zum OZG-Projekt bzw. eine Vollzeittätigkeit für dieses Projekt waren nicht gegeben.“ Laut dem internen Prüfungsbericht des Innenministeriums und dem Bericht des BVA seien sowohl der Vertrag als auch die Arbeitsweise intransparent. Eine gefährliche Entwicklung, die dem Bundesrechnungshof immer weniger gefällt.
Dieser hatte bereits das Verteidigungsministerium mehrfach angemahnt, kurz bevor die sogenannte Berateraffäre von der Leyens ans Licht kam. Ein eigens dafür eingesetzter Untersuchungsausschuss im Bundestag verlief aber offenbar im Sand. Denn von der Leyen sitzt nun als EU-Chefin in Brüssel und fährt nun dort fort, mit ihrer Inkompetenz der EU den letzten Rest zu geben.