Die Diskussion um mögliche Grundrechte für Geimpfte vs. der weiteren Beschränkung für Nicht-Geimpfte in Deutschland nahm in den vergangenen Tagen Fahrt auf. In der laufenden Woche wird die Regierung mutmaßlich Entscheidungen dazu herbeiführen, dass Geimpften die bisherigen Einschränkungen der Grundrechte nicht mehr zugemutet werden können.
Dagegen wehrt sich ein Mediziner. Dessen Auffassung nach ist offenbar die Situation insgesamt nicht so dramatisch, wie sie aktuell stets beschrieben wird. In den zurückliegenden 14 Monaten war es demnach an keinem einzigen Tag so weit, dass das Gesundheitssystem zusammenbrechen würde. Zur Erinnerung: Genau dieses Zusammenbrechen des Gesundheitssystems war von Beginn an der Hintergrund für zahlreiche Maßnahmen der Regierung – es ging darum, den Kollaps zu verhindern.
Welche Rechte „können wir den Nicht-Geimpften weiterhin wegnehmen“?
Der Mediziner lenkt die Diskussion vor diesem Hintergrund auf die Frage, wie viele Rechte den Nicht-Geimpften noch weggenommen werden können. Denn Grundrechte, so verweisen inzwischen Kommentare jeweils bei der Diskussion pro Geimpften, seien nicht verliehen, sondern durch Geburt erworben.
Die Diskussion ist derzeit vor allem darauf fokussiert, dass Geimpfte die Grundrechte „wieder erhalten“ könnten, da sie keine Gefahr für Dritte darstellten. Dies ginge aus mehreren Studien hervor, die auch dem RKI derzeit schon vorlägen.
Die Infektiosität scheint nach der Verimpfung der vorliegenden Impfstoffe gegen das Corona-Virus zu sinken. Dabei kann derzeit nicht bekannt sein, wie lange die Schutzwirkung der Impfungen überhaupt anhält. Insofern ist die Debatte um die Einschränkung und Wiedererlangung der Grundrechte vor diesem Hintergrund bereits eine Scheindebatte, heißt es gelegentlich.
Zudem bleibt bis heute die Frage offen, ob eine pauschale Einschränkung aller Grundrechte sich überhaupt mit dem Wissen vereinbaren lässt, dass die meisten Menschen – die keine Super-Spreader sind – nicht oder kaum infektiös sind. Das Grundproblem auch dieser Fragen ist weiterhin, dass es zahlreiche Studien unterschiedlichster Ergebnisse gibt – ob dies die ideale Voraussetzung für den Entzug von Grundrechten ist?