Die Linke hat einem Bericht nach die Ampel-Regierung dafür kritisiert, dass im Fall der formalen „Notlage“ nicht klar ist, wer wie Gas erhält. Hintergrund: Bei einer „Gasmangellage“ wird es zur Rationierung kommen. Nur weiß derzeit niemand, ob es nicht auch z. B. Privathaushalte trifft.
Gasmangellage: Werden auch Private Haushalte rationiert?
„Die Linke wirft der Bundesregierung vor, die Kriterien für die Gasverteilung im Falle einer Versorgungsnotlage offen zu lassen. „Die Bundesregierung tut so, als habe sie alles unter Kontrolle“, sagte der Linken-Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben).
„Die Gefahr einer Gasmangellage kann, trotz sich gut füllender Gasspeicher, nicht ausgeschlossen werden, aber nach welchen Kriterien das Gas im Krisenfall konkret verteilt werden soll, sagt sie nicht.“ Aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken geht hervor, dass sich im Ernstfall auch sogenannte geschützte Verbraucher wie Privathaushalte und soziale Einrichtungen auf Einschnitte bei der Gasversorgung einstellen müssen. „Geschützte Kunden genießen keinen absoluten Schutz“, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums. Den „lebenswichtigen Bedarf“ an Gas sollen die geschützten Kunden weiter nutzen können.
Aber: „Im Fall einer Gasmangellage sollen auch geschützte Kunden auf den `Komfort`-Anteil ihres Gasbezugs verzichten.“ Korte kritisiert Unklarheit über die Definition des „Komfort“-Anteils: „Es gab bisher keine Positionierung darüber, was bei wem als lebenswichtiger beziehungsweise schutzbedürftiger Bedarf an Gas angesehen wird, geschweige denn eine politische Debatte.“ Stattdessen werde die Entscheidung mit der Bundesnetzagentur einer Behörde überlassen, sagte Korte. „Weder die Bürokratie noch irgendeine Wirtschaftsberatungsfirma sollte darüber entscheiden dürfen, wie hoch der `Komfort`-Anteil am Heizenergiebezug einer 80-jährigen Seniorin ist.“
Unsicherheit über ihre Gasversorgung im Krisenfall besteht aber auch für Unternehmen. Was für sie ein schutzbedürftiger Bedarf ist, werde von der Bundesnetzagentur aktuell noch genauer definiert, teilte das Wirtschaftsministerium weiter mit. Klar ist aber: Wird das Gas knapp, müssen selbst die Hersteller wichtiger Produkte Gas sparen. „Ein Hersteller eines nicht importierbaren, lebenswichtigen Medikaments wird auch Gasbezug haben, der nicht der Herstellung dieses Medikaments dient“, so das Wirtschaftsministerium.
„Diesen Hersteller deshalb komplett von Gasbezugsreduktionen auszunehmen, würde Einsparpotential übersehen.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur