Karl Lauterbach möchte eine weitere seiner Reformen angehen. Die Rettungsdienste in Krankenhäusern seien zu vereinheitlichen, so Lauterbach.
Einheitliche Vorgaben – dank Lenkung!
„Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ fordert einheitliche Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes. „Erreicht werden soll eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte patientenzentrierte präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben“, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Empfehlung der Kommission.
Das diene zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit. „Unser Rettungsdienst braucht dringend eine Reform und klare Strukturen: einheitliche Standards, mehr Befugnisse, eine sinnvolle Vergütungssystematik“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu den Vorschlägen. Diese werde man nun in die Reformpläne einfließen lassen, kündigte er weiter an. „Die Notfallversorgung darf nicht weiter selbst ein Reformnotfall bleiben“, so Lauterbach.
Dazu soll den Vorschlägen zufolge der Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch V geregelt sowie Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung und Rettungsmittel festgelegt werden. Ferner soll es länderübergreifend einheitliche Qualitätsstandards geben, auf eine Million Einwohner soll dann eine Leitstelle kommen. Zudem schlägt die Kommission verpflichtende „Erste-Hilfe“-Kurse in Schulen und am Arbeitsplatz vor.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Karl Lauterbach am 07.09.2023, über dts Nachrichtenagentur