Karl Lauterbach möchte für die von ihm geplante Pflegereform nun weniger Entlastung von Eltern vorsehen, die mehrere Kinder haben, als anfangs gedacht. Die Beitragssätze sollen abhängig von Kindern nicht mehr so lange sinken wie bis dato geplant. Ursprünglich sollte der Beitragssatz bei 3,4 % des Einkommens gesenkt werden, wenn Eltern ein zweites Kind haben. Nun soll dies nur noch bis zum Ende des Monats so gelten, in dem das Kind sein 25. Lebensjahr vollendet.
Abschläge für Eltern mit zwei Kindern doch nicht mehr so lang wie geplant
„Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Entlastung von Pflegeversicherten mit mehreren Kindern soll geringer ausfallen als ursprünglich geplant. Das geht aus einem überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) vom Freitagabend hervor, über den das „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe) berichtet.
Demnach soll der Abschlag nur noch bis zum Ende des Monats gelten, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ursprünglich war vorgesehen, dass der reguläre Beitragssatz von künftig 3,4 Prozent unabhängig vom Alter gestaffelt ab dem zweiten Kind sinkt. Die Regelung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, wonach Eltern mit mehreren Kindern besser gestellt werden müssen als kleine Familien und Kinderlose.Um das Verfahren zu vereinfachen, sieht der überarbeitete Referentenentwurf eine zentrale Meldestelle vor, über die die Zahl der Kinder erfasst werden soll.
„Zur Sicherstellung möglichst reibungsloser und verwaltungsarmer Verfahrensabläufe im Zusammenhang mit der Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der Kinder sollen möglichst zeitnah einheitliche, zentralisierte und digitalisierte Verfahren installiert werden, die vor allem die beitragsabführenden Stellen soweit als möglich vor zusätzlichem Aufwand bewahren“, heißt es darin. Vorschläge dazu sollen bis zum 1. Juli vorliegen. Zudem soll Lauterbach umfassende Sparvorschläge erarbeiten, um die Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren. „Das Bundesministerium für Gesundheit wird bis zum 31. Mai 2024 Empfehlungen für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung vorlegen“, heißt es in dem Entwurf. „Hierbei soll insbesondere auch die Ausgabenseite der sozialen Pflegeversicherung betrachtet werden.“ Auch das Bundesfinanzministerium soll daran beteiligt werden.“
Foto: Vater, Mutter, Kind, über dts Nachrichtenagentur