Die sogenannten Corona-Protokolle des „Corona-Expertenrats“ werden nach und nach entschwärzt. Mit der Schwärzung wollte, so schon im August 2023, die Regierung „die internationalen Beziehungen beispielsweise zu China und die wirtschaftlichen Interessen der Pharmahersteller schützen“ sowie auch die „Mitglieder des Expertenrats vor Bedrohungen durch gewaltbereite Maßnahmenkritiker“.
Nun wurden die Protokolle „neu bewertet“. Wichtige Passagen der Protokolle habe die „Welt“ nun entschwärzt bekommen, berichtet die Zeitung. Das Kanzleramt dazu: „Wir gehen davon aus, dass sich durch die weitgehende Entschwärzung der Protokolle die Klage vollumfänglich erledigt hat.“
Der klagende Arzt Christian Haffner jedoch möchte mehr.
Muss mehr entschwärzt werden?
Das Kanzleramt musste vor Gericht einräumen, die zu schützenden Experten selbst gar nicht befragt zu haben. Der Rechtsanwalt des Klägers wiederum habe „heute Nacht eine Mail von Hendrik Streeck bekommen“, wirft dieser ein. Streeck sei einverstanden damit, dass sein Name entschwärzt würde.
Punkt für Haffner, Punkt gegen die Regierung.
Der Richter wiederum sieht zusätzlich nicht nur das Schwärzen der Namen damit offenbar für fragwürdig – die Experten könnten ja tatsächlich von der Regierung befragt werden -, sondern auch die „fiskalischen Interessen“ seien fragwürdig: Dort, wo die Regierung „Rückschlüsse auf eine Bewertung bestimmter Pharmahersteller, Pharmapräparate beziehungsweise Bezugsquellen von Medikamenten zulassen“.
Wenn z. B. bei einer neuen Pandemie Medikamente bestellt würden und die Wirksamkeit eines Medikamentes gegenüber einem anderen bekannt würde, könnte es zu Preisaufschlägen kommen. Der Richter: „Das überzeugt mich nicht. Wir wissen doch gar nicht, welche Medikamente wir in Zukunft beschaffen müssen.“
Oder anders herum gesagt: Was verbirgt die Regierung wohl tatsächlich? Der Verdacht: Es würde deutlich, so FDP-Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki, „wie weit Lauterbach zu gehen bereit war und Menschen ausgrenzen wollte, die nicht geboostert worden sind. Die Frage stellt sich immer mehr, welches Menschenbild hinter diesem evidenzlosen und verfassungsrechtlich grenzwertigen Agieren steht“.
Abschließend: „Es wird immer deutlicher, wieso das Interesse Lauterbachs an einer Aufarbeitung so gering ist.“