Die Landeswahlleiterin in Berlin, Petra Michaelis, hat angekündigt, gegen das Ergebnis der Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin am 26.9. Einspruch beim Verfassungsgerichtshof einzulegen. In 207 von 2257 Wahllokalen hat es nach einem Bericht des „Tagesspiegel“ Unregelmäßigkeiten gegeben.
Wilmersdorf und Marzahn möglicherweise mandatsrelevant
Demnach seien die Unregelmäßigkeiten bei zwei Wahlkreisen – hier Wilmersdorf und Marzahn – sogar ggf. mandatsrelevant. Dies gab Frau Michaelis bei einer öffentlichen Sitzung des Landeswahlausschusses bekannt. In den beiden Wahlkreisen könnte es eine Wiederholung der Wahlen geben.
Der Einspruch bezieht sich allerdings nicht auf das Ergebnis der Bundestagswahl, die am selben Tag auch in Berlin stattfand, sondern auf die Zusammensetzung des Berliner Abgeordnetenhauses. Dort möchte die SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey nun eine neue Regierung bilden lassen. Sie selbst möchte Regierende Bürgermeisterin von Berlin und damit politisch praktisch eine Ministerpräsidentin des Bundeslandes Berlin werden.
Der Einspruch selbst ist noch nicht eingelegt worden. Dies lässt sich formal begründen. Er kann erst dann eingelegt werden, wenn das Ergebnis im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Dies kann bis zum 7. November geschehen.
Die Fehler bestanden etwa darin, dass die Briefwahlunterlagen nur verzögert zugesandt wurden, dass es falsche oder gar fehlende Stimmzettel in den Wahllokalen zu beklagen gab und dass die Wahlen zeitweise schlicht unterbrochen werden mussten (weil keine Stimmzettel vorhanden waren). Zudem hatten auch mehrere Hundert Wahllokale – zusätzlich – länger geöffnet als ursprünglich vorgesehen. Formal enden die Wahlen für gewöhnlich um 18.00 Uhr.
Die Bundestagswahl ist von diesem Einspruch nicht betroffen. Derzeit scheint es keine nennenswerten Initiativen zu geben, die eine Neuwahl für den Bund erforderlich machen könnten.