Das Thema Klimawandel beschäftigt die Debatten seit geraumer Zeit, die Diskussion scheint in einem bestimmten Sinne radikaler zu werden. Nun fordern Forscher von der Weltgesundheitsorganisation WHO, diese solle den „Gesundheits-Notstand“ ausrufen oder ausrufen dürfen. Verfassungsrechtler sehen teils Parallelen zu den Eingriffen während der Corona-Zeit.
Grundrechtseinschränkungen von oben, um den Klimawandel aufzuhalten?
Klar ist, dass der Eingriff von „oben“ durch den Staat ohnehin umstritten ist. Ist aber auch die Weltgesundheitsorganisation – WHO – ohne besondere demokratische Legitimation durch Wahlen dazu befugt oder dazu zu ermächtigen? So wehrt sich dagegen beispielsweise der Publizist Heribert Prantl, bekannt durch seine Tätigkeit bei der „SZ“.
„Ich glaube – und das wäre das Gefährliche an den ganzen drei Jahren – dass wir uns möglicherweise daran gewöhnt haben, dass Einschränkungen der Grundrechte zu den Bewältigungsstrategien einer Großkrise gehören“, so Prantl.
Die Tagesschau nun berichtete, dass über 200 wissenschaftliche Fachzeitschriften zur je gleichen Zeit einen Aufruf veröffentlicht haben, in dem die WHO allerdings genau zu solchen Schritten aufgefordert wurde. Der Gesundheitsnotstand solle ausgerufen werden.
Schirmherr des Aufrufs, so der Bericht, wäre Chris Zielinski. Der ist „Vize der World Association of Medical Editors“ (Wame) und bezeichnet sich als Experten für „Intellectual Capital Management“, für „Social Impact Assessment“ sowie „Public Services“. Er arbeite direkt und indirekt eng mit der WHO zusammen.
Aktuell widerspreche jedoch die WHO diesen Forderungen. Der Notstand sei noch nicht akut. Allerdings wären solche Befugnisse aus dieser Sicht offenbar nach WHO-Meinung generell möglicherweise zu bedenken. Im Mai 2024 soll es einen Entscheid über einen „völkerrechtlich verbindenden Pandemievertrag“ geben, der u.a. auch solche Befugnisse enthalten kann. Zur Erinnerung: Karl Lauterbach hatte bereits in aller Öffentlichkeit über solche Einschränkungen gesprochen.