Ein neues Gerichtsurteil zur Klimapolitik wird Teile der Republik wahrscheinlich erschüttern. Die Regierung muss Berichten nach ein neues Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg umsetzen. Es geht um sofortige Maßnahmen, die zu beschließen seien. Das Gerichtsurteil wurde am Donnerstag ausgesprochen. Das Verfahren an sich ging auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe sowie des Umweltverbands BUND zurück. Die Klage basiert darauf, dass den Ministerien vorgeworfen worden war, die zulässige Menge von Klimagasen überschritten zu haben.
Ampel muss „Klima-Sofortmaßnahmen“ beschließen
Die Konsequenz aus dem Urteil ist nun unmittelbar wirksam. Die Ampel müsste Sofortmaßnahmen beschließen, so die Vorgabe. Es würde in Paragraf 8 des gültigen Klimagesetzes eine entsprechende Vorgabe, die dann wirksam ist, wenn die „für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten wird“. Das Gesetz gibt an, dass die Treibhausgase bis 2030 um 65 % im Vergleich zum Jahr 1990 sinken müssen. Im vergangenen Jahr hat Deutschland eine Minderung von gut 40 % realisiert, so die Auskunft.
Aus dem Urteil heraus fordert die Umwelthilfe nun „umgehend Notfallmaßnahmen wie ein Tempolimit“. Zudem sollen die „klimaschädlichen Subventionen und eine Sanierungsoffensive“ z. B. für Schulen und Kindergärten beschlossen werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Noch ist unklar, wie die Ampel darauf reagieren wird, da sie ja bis dato nicht einmal das Geld für den nächsten Haushalt in einer gemeinsamen Vorgehensweise so kalkuliert hat, dass der Haushalt beschlossen würde. Eventuell, dies ist eine rein redaktionelle Spekulation, wird die Ampel aus dem Urteil auch eine „Notlage“ für 2024 heraus entwickeln. Das wäre dann die Steilvorlage, um auch den Haushalt für 2024 noch zu beschließen.