Robert Habeck hat in seiner Funktion als Wirtschafts- und Klimaschutzminister nun vor steigenden Preisen für Gas und Strom gewarnt. Grund dafür ist das jüngste Verfassungsgerichtsurteil wg. des sogenannten Klimafonds. Der sollte nach den Ampel-Vorstellungen mit Kreditermächtigungen gespeist werden, die aus einem Corona-Hilfs-Topf stammen. Das hat das Verfassungsgericht untersagt. Im Kern wurde der Regierung unterstellt, sie umgehe damit die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Schuldenbremse. Damit aber ist auch ein anderer Fonds bzw. dessen Nutzung gefährdet: Der Wirtschafts-Stabilisierungsfonds.
Bei dem geht es um 200 Mrd. Euro, die die Ampel-Regierung quasi neben den Haushalten ausgeben möchte. Habeck sieht auch diesen Fonds vom Urteil betroffen. Klagt also die Union dagegen, dann würden die Strom- und Gaspreise steigen, weil der Staat Subventionen nicht mehr finanzieren kann und aus den bisherigen Töpfen auch nicht darf.
Union sorgt für verfassungskonforme Gesetze – Habeck beschwert sich
Dieser Umstand nun hat Robert Habeck dazu veranlasst, zu warnen. „Sollten wir in eine Krise reingeraten, werden wir die Gas- und die Strompreisbremse nicht mehr ziehen können.“
Denn dann würden auch die Netzentgelte (für die Durchleitung von Strom) nicht mehr subventioniert werden können. Bis dato sind für diese Funktion 5,5 Mrd. Euro vorgesehen, auch wenn dies noch nicht in einem Gesetz festgehalten ist. Wenn dies also „nun nicht möglich“ wäre, „könnten sich die Bürgerinnen und Bürger bei der Union und dem CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz bedanken“, so Habeck.
Das ist allerdings erstaunlich. Denn die Union – ob man sich nun als Freund der politischen Ansichten versteht oder nicht, ist einerlei – hat schlicht und ergreifend verfassungsfeindliche Aktivitäten der Regierung prüfen lassen. Das mag der Union nutzen – in einem Rechtsstaat ist dies sicherlich aber auch zwingend geboten.