Die Ampel-Regierung zeigte sich am Mittwoch nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes betont gelassen. Das Verfassungsgericht hat der Umwidmung von Geldern aus einem Corona-„Sondervermögen“ (also ein Schattenhaushalt, der nicht formal dem normalen Bundeshaushalt angegliedert ist) in Höhe von 60 Mrd. Euro Grenzen gesetzt. So geht es nicht – und damit hat die Regierung kaum noch Gemeinsamkeiten, mutmaßen zahlreiche Beobachter. Denn: Wenn die Vorhaben „finanziert“ werden sollen, muss die Regierung ihre eigene „Schuldenbremse“ (in der Verfassung inzwischen so vorgesehen) aussetzen. Das will erklärtermaßen die FDP nicht.
Kein Geld, keine Zukunft – alles wie immer?
Die Vorhaben beziehen sich in erster Linie auf den Klimaschutz und konkret auch auf Gebäudesanierungen. In dieser Angelegenheit wird es schwierig, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Die Koalition kann versuchen, Geld im Haushalt zu sparen – dies wird angesichts der Aufrüstungspläne für die Bundeswehr, steigende Zinsen (und damit auch Zinszahlungen aus dem Haushalt selbst) und letztlich solchen Projekten wie dem Bürgergeld schwierig.
Die Ampel hat derzeit kaum Spielraum, um zu sparen. Was wäre der Weg, um den Klima- und Transformationsfonds „KFT“ dann mit Geld auszustatten? Neue Schulden oder andere Einnahmen. Bleibt es bei der Schuldenbremse, die sich kaum aus den Angeln heben lässt, dann sind es vor allem Steuererhöhungen, teils auch in Form von „Abgaben“ (ohne direkte Gegenleistung) oder Gebühren (mit Gegenleistung, z. B. bei jeder Behörde). Die FDP wird sowohl Steuererhöhungen nicht durchführen wollen – als auch die Schuldenbremse nicht aussetzen. War es das für die Ampel-Regierung? Die kommenden Wochen werden spannend. Wer hat Ideen?