Nun hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihren nächsten spektakulären Rücktrittsfall – die Nr. 5. Dies dürfte auch den CSU-Chef Markus Söder interessieren, dem nachgesagt wird, er würde sich für das Kanzleramt interessieren. Der Abgeordnete der CSU, Tobias Zech, legt sein Mandat im Bundestag sowie auch seine Ämter in der Partei nieder. Grund ist die Angst vor einer „Vorverurteilung“ rund um eine Beratungsfirma, mit der er laut „Zeit“ „im Wahlkampf in Mazedonien im Einsatz war.
Tobias Zech bittet Ethikausschuss
CSU-Generalsekretär Markus Blume habe Berichte der Passauer Neue Presse sowie des Münchner Merkur bestätigt. „Tobias Zech hat sich an den Ethikausschuss der CSU mit der Bitte gewandt, mögliche Interessenkollisionen zu prüfen. Diese Prüfung dauert an“, so Blume. Es sei richtig, dass Zech unabhängig vom Ausgang der Prüfung sofort Konsequenzen ziehen würde, um Schaden von der Partei abzuwenden.
Zech, so wird der Münchner Merkur zitiert, würde seine Parteifreunde in Oberbayern informiert haben. Es ginge im darum, jede potenzielle Vorverurteilung auszuschließen. Daher habe er sich dazu entschieden, sein Mandat im Bundestag und seine politische Ämter unmittelbar niederzulegen. Er habe dies aus freien Stücken getan.
Dabei bezieht er sich auf Privatgeschäfte von Unionsabgeordneten, die aktuell in der öffentlichen Diskussion stehen. Aus „heutiger Sicht (würde er seine) beauftragten Nebentätigkeiten aus dem Jahr 2016 anders bewerten und nicht mehr ausführen“. Es würde bei einer parallel zum Bundestagsmandat betriebenen wirtschaftlichen Betätigung immer schwerer sein, „im täglichen Betrieb klar gezogene Grenzen auch jederzeit als solche transparent und glaubhaft nach außen zu vermitteln“. Dabei würde er seine Nebentätigkeiten beim Bundestagspräsidenten „korrekt“ angegeben haben.
Inzwischen allerdings stellt sich angesichts der scheinbar zahllosen Vorfälle umgekehrt die Frage, ob wirtschaftlich Tätige nicht repräsentativ gleichsam im Bundestag vertreten sein können / dürfen. Kritiker mahnen seit Jahr und Tag, der Bundestag könne kein Parlament verbeamteter Lehrerinnen und Lehrer sein.