Hubert Aiwanger im medialen Feuer – Vorwurf der „Verdachtsberichterstattung“

Die „SZ“ muss sich derzeit den Verdacht der „Verdachtsberichterstattung“ gegenüber Hubert Aiwanger von den „Freien Wählern“ gefallen lassen. Die Süddeutsche Zeitung hat – diesem Bericht nach mit wenigen Argumenten – Aiwanger vorgeworfen, dieser solle als „Schüler (ein) antisemitisches Flugblatt verfasst haben“. Diese Berichterstattung, die derzeit bloß einen Verdacht widerspiegelt, gilt als „Verdachtsberichterstattung“, die zumindest aus journalistischer Sicht ein Problem darstellen kann.

In sechs Wochen wird in Bayern der nächste Landtag gewählt. Der Vorwurf oder der Verdacht, den die „SZ“ hier äußert, wird demnach – so der Bericht – medienkritisch betrachtet. Es würde eine „Minderleistung bei den Qualitätskriterien Relevanz, Maßstabsgerechtigkeit, Vollständigkeit, Einordnung, Richtigkeit und Transparenz“ zu beklagen sein.

Bietet der Beitrag „Orientierung“?

Der Vorwurf der SZ gegenüber nun referiert darüber, dass ein Beitrag auch Orientierung anbieten solle. Die Relevanz eines Flugblatts, das vor 35 Jahren verfasst wurde, würde die SZ „mit keinem Wort“ begründen. Auch die „Maßstabsgerechtigkeit“ wird in Zweifel gezogen. Es gebiete sich darzulegen, welches Themengebiet erörtert werden soll. Dies aber könne nicht „Aiwanger“ sein, sondern „alle Spitzenpolitiker der bayrischen Landtagswahl“ oder dergleichen. Es dürfe nicht um eine Kampagne gehen, sondern ausschließlich um ein Orientierungsangebot.

Demnach würde die „Skandalisierung“ eines Vorfalls – eines (bis dato, d. Red.) einzigen Vorfalls -, gerade keine Orientierung bieten. Zudem sei davon auszugehen, dass – hier ist dann wohl die Einordnung gefragt – die SZ nicht alle Jugendbiografien des Spitzenpersonals in Bayern durchforstet habe, sondern hier nur ein Zufallsfund oder eine zugespielte Information vorliege.

Dabei sei der Text exemplarisch für die derzeit ausufernde Verdachtsberichterstattung – denn er behaupte gar nicht zu wissen, dass Aiwanger persönlich das Flugblatt verfasst haben soll. Dies sei schon juristisch dünnes Eis. Zudem würde es an Aussagen mangeln, die von außen prüfbar wären. In Summe sei der Text, so lässt sich die Kritik interpretieren, journalistisch auf wackligen Füßen oder mangelhaft. Dann allerdings fällt der Zeitpunkt auf: Kurz vor der Landtagswahl in Bayern.