Das Gebäude-Energie-Gesetz. Unabhängig davon, dass die Fördertöpfe mittlerweile nicht mehr in dem Maße zur Verfügung stehen wie bislang gedacht. Die Regierung hatte versprochen, „niemand wird im Regen stehen gelassen“. Wie sich das nun darstellt, weiß niemand. Dafür aber werden ab dem 1. Januar Bußgelder drohen. Die Situation kann für einige Haushalte im Zweifel besorgniserregend sein.
Bußgelder drohen
In Zukunft, ab dem 1. Januar 2024, werden neue Heizungen mit mindestens 65 erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Ausgenommen sind dafür dann nur Haushalte, die aktuell noch auf die Ergebnisse der „kommunalen Wärmeplanung“ warten. Wer die Vorschriften nicht einhält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Die Austauschpflicht alter Heizungen kommt noch zu den oben genannten Vorschriften dazu. Heizungsanlagen müssen nach 30 Jahren spätestens ausgetauscht werden – bezogen auf die alten fossilen Heizungsanlagen. Wer dies nicht beachtet, kann mit einem Bußgeld über 50.000 Euro belangt werden.
Was vielen Menschen nicht bewusst sein dürfte: Haushalte sind auch dazu verpflichtet, die obere Geschossdecke einzudämmen und vor allem Rohe und Armaturen zu isolieren. Es soll also keine Wärme verloren gehen. Wer sich nicht entsprechend verhält, kann mit Bußgeldern von 50.000 Euro belangt werden.
Wenn die Inspektion nicht rechtzeitig durchgeführt wird, droht ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro. Dasselbe Schicksal erleiden Haushalte, wenn sie Falschangaben im Energieausweis haben.
Abrechnungen über Maßnahmen zu verlieren, kann gleichfalls teuer werden: 5.000 Euro drohen. Wer sich Stichprobenkontrollen, die angeordnet werden, entzieht, muss gleichfalls mit einem Bußgeld über 5.000 Euro rechnen.
In erster Linie wird zunächst die Innung der Schornsteinfeger kontrollieren. Die baulichen Vorschriften wiederum wird die jeweilige Baubehörde vor Ort kontrollieren.